Begriffe: Was ist eine „haftungsbeschränkte Personengesellschaft“?

Antwort:

Bei einer „haftungsbeschränkten Personengesellschaft“

handelt es sich um einen Literaturbegriff für eine Personengesellschaft, bei der keine natürliche Person den Gläubigern persönlich mit ihrem Vermögen haftet.


Typischer Fall ist eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH persönlich haftende

Gesellschafterin ist. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) gelten für eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft die gleichen Publizitätspflichten, wie für Kapitalgesellschaften. Dies kann je nach Größe der Gesellschaft dazu führen, dass der Jahresabschluss

in dem elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen und von einem Wirtschaftsprüfer im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung zu prüfen ist. Je nach dem Geschäftsgegenstand der GmbH & Co. KG kann daher erwogen werden, ob nicht auch eine natürliche Person

als (persönlich haftender) Komplementär fungieren sollte. Vermietet die GmbH & Co. KG beispielsweise Wohnhäuser oder fungiert sie als reine Finanzholding, ist das mit der Komplementärstellung einhergehende Risiko vergleichsweise gering.