Gibt es bei der Begünstigung von Kindern im Stiftungsgeschäft bestimmte Fallstricke zu beachten?

Antwort:

Der auf den ersten Blick klar und selbstverständlich erscheinende Begriff Kinder ist ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit eines im Vorfeld der Stiftungserrichtung vollständig durchdachten und mit allen Beteiligten sorgfältig durchdiskutierten Stiftungsgeschäfts.


Abweichend vom Lebensmodell der klassischen Kernfamilie gehören Patchworkfamilien und damit Stiefkinder oder auch Adoptivkinder längst zum Lebensalltag. Hieraus ergeben sich zwangsläufig Fragen, ob und unter welchen Umständen zum Beispiel Adoptivkinder zum Kreis der Begünstigten gehören sollen.