Eignet sich eine Photovoltaikanlage für eine Übertragung an eine Familienstiftung?

Antwort:

Eine Photovoltaikanlage eignet sich aus diversen Gründen sehr gut als Stiftungsvermögen. Zum einen ist sie eine verlässliche Ertragsquelle, die einen stabilen Beitrag zur Umsetzung des Stiftungszwecks leisten kann.    


Als Teil des Stiftungsvermögens ist sie vor etwaigen Erbstreitigkeiten oder Scheidungen innerhalb der Stifterfamilie geschützt. Steuerlich ist sie als gewerbliches Betriebsvermögen nach den Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes begünstigt übertragbar, sodass eine Übertragung durch den Stifter weitgehend von steuerlichen Belastungen befreit werden kann.