Kann eine Stiftung "Privatentnahmen" durchführen?

Antwort:

Da Stiftungen sowohl Betriebs- als auch Privatvermögen haben können, kann es auf Ebene der Stiftung zu steuerlichen Privatentnahmen kommen.

Typische Beispiele auf Ebene der stiftungsverbundenen Unternehmen sind das Entfallen der persönlichen Verflechtung einer Betriebsaufspaltung oder der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft. In beiden Fällen kommt es meist zur steuerpflichtigen Aufdeckung der stillen Reserven im Betriebsvermögen.