Ist ein Letztentscheidungsrecht des Stifters sinnvoll?

Antwort:

Diese Frage kann durchaus kontrovers diskutiert werden. Bezieht ein Stifter beispielsweise seinen Ehepartner und seine Kinder als Vorstandsmitglieder mit in die Stiftung ein, besteht häufig der Wille, als „Familienoberhaupt“ weiterhin „das letzte Wort“ zu haben.    


Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, dieses Letztentscheidungsrecht des Stifters abzusichern: Zum Beispiel durch die umfangreiche Gewährung von Vetorechten oder eine entsprechend starke Stimmrechtsgewichtung. Im Fall einer Pattsituation steht wegen des Letztentscheidungsrechts des Stifters fest, dass eine sofortige Entscheidungsfindung möglich ist.

Der Nachteil eines solchen Letztentscheidungsrechts besteht darin, dass die übrigen Mitglieder des Stiftungsvorstands letztlich überflüssig bzw. allenfalls Diskussionspartner ohne Wirkung sind. Dies kann das eigentliche Ziel (die Heranführung der Familie an das Familienvermögen und eine echte und ernst gemeinte Nachfolge) erheblich gefährden.

 

Es ist daher stets sorgfältig abzuwägen, ob es sinnvoller sein kann, die „Gefahr“ von Pattsituationen in der Beschlussfassung einzugehen und die Themen so lange offen und kontrovers miteinander zu diskutieren, bis ein Mehrheitsbeschluss ergeht.