Wie stellt man einer bestehenden Stiftung am besten Kapital zur Verfügung?

Antwort:

Anders als bei Gesellschaften besteht nicht die Möglichkeit, steuerfrei eine Bareinlage auf das Konto einer Stiftung einzuzahlen.    


Da eine Stiftung als verselbstständigte Vermögensmasse keine Gesellschafter, Anteilseigner oder Mitglieder haben kann, bestehen nur die Möglichkeiten, ihr das benötigte Kapital entweder zu schenken oder in Form eines Darlehens zur Verfügung zu stellen. Da Schenkungen, zu denen sich der Stifter nicht in dem Stiftungsgeschäft verpflichtet hat, in der Regel hoch besteuert werden, bietet sich regelmäßig die Vergabe eines Darlehens an die Stiftung an. Um hierbei ungewollte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden, sollte der Darlehensvertrag in jedem Fall vor der Auszahlung schriftlich vorliegen und eine fremdübliche Verzinsung vorsehen.