Wie kann man mit einer Stiftung unternehmerische Risiken von seinem weiteren Vermögen trennen?

Antwort:

Um eine Stiftung möglichst optimal als „sicheren Hafen“ oder „Familientresor“ einzusetzen, sollten Unternehmen stets in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft als Vollhafterin betrieben werden.    


Die Stiftung kann die Anteile halten, während die operativen Risiken in den Gesellschaften eingeschlossen bleiben. Deshalb können zusätzliche Anlageklassen, wie Immobilien oder Wertpapiere, an die Stiftung übertragen werden, ohne dieses Vermögen den operativen unternehmerischen Risiken auszusetzen.