Welche Regelungen gelten für öffentlich-rechtliche Stiftungen?

Antwort:

Im Unterschied zur privatrechtlichen Stiftung gelten für rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts die allgemeinen Regelungen des öffentlichen Rechts, insbesondere die Verfassungen und Verwaltungsverfahrensgesetze.    


Zugeordnet sind öffentlich-rechtliche Stiftungen entweder dem Bund oder dem Land. Dementsprechend gelten entweder die einschlägigen bundesrechtlichen oder landesrechtlichen Normen des Verfassungsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Finanzrechts und des Beamtenrechts. Die für privatrechtliche Stiftungen geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gelten grundsätzlich nicht. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur dort, wo die Landesstiftungsgesetze ausdrücklich die Anwendbarkeit vereinzelter Regelungen des BGB vorsehen.