Was ist ein einkommensteuerpflichtiger „Sachbezugswert“ von Begünstigten einer Familienstiftung?

Antwort:

Vor allem Arbeitnehmer wissen, dass nicht nur Einnahmen steuerpflichtig sein können, die in Form von Geld ausgezahlt werden. Stattdessen können auch sogenannte Sachbezugswerte steuerpflichtig sein, wie die kostenlose Überlassung einer Wohnung oder eines Pkw.    


Weniger bekannt ist der Umstand, dass auch Begünstigte einer Stiftung steuerpflichtige Zuwendungen in Form von Sachbezugswerten anstelle einer Geldzahlung beziehen können. Dies ist stets zu beachten, wenn Teile des Stiftungsvermögens unentgeltlich oder verbilligt an Begünstigte überlassen werden.