Kann eine Stiftung von den Begünstigungen des § 7g des Einkommensteuergesetzes Gebrauch machen?

Antwort:

Die Regelungen des § 7g des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind auch für Stiftungen anwendbar. Eine Gelegenheit zur Anwendung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) und der Sonderabschreibung, die zusätzlich zur Regelabschreibung gewährt wird, kann sich bei der Anschaffung einer Fotovoltaikanlage bieten.