Erbschaft- und Schenkungsteuer: Was ist ein „Verwaltungsvermögenstest“?

Antwort:

Wird zum Beispiel eine 100%ige Beteiligung an einer im produzierenden Gewerbe tätigen GmbH schenkweise an eine Familienstiftung übertragen, ist zunächst der steuerliche Unternehmenswert der GmbH zu ermitteln.    


Dieser Wert der GmbH-Beteiligung kann nur dann von der Erbschaft- und Schenkungsteuer freigestellt werden, wenn der Anteil der Summe der einzelnen Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens an dem Unternehmenswert folgende Quoten nicht erreicht bzw. überschreitet:

  • 90-%-Grenze: im ersten Schritt wird ein Vorabtest durchgeführt, bei dem von den Aktiva des Verwaltungsvermögens keine Schulden und bei der Berechnung der Finanzmittel nicht der Sockelbetrag in Höhe von 15% des Unternehmenswert einbezogen werden. Weist die GmbH z.B. auf der Aktivseite ein Bankguthaben i. H. v. EUR 100.000 aus, dem auf der Passivseite eine Darlehensverbindlichkeit in gleicher Höhe gegenübersteht, bleibt die Verbindlichkeit auf der Passivseite in diesem Schritt unberücksichtigt. Teilt man die Summe der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens (vor Verrechnung der Schulden) durch den Unternehmenswert und ergibt sich eine Quote von 90 % oder mehr, kann der Wert der GmbH nicht von der Steuer freigestellt werden.
  • 20-%-Grenze: dieser Test ist durchzuführen, wenn der Wert der GmbH-Anteile vollständig von der Besteuerung freigestellt werden soll. In diesem Schritt dürfen nun auch die Schulden mit den Aktiva des Verwaltungsvermögens verrechnet werden. Teil man die Summe der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens (nach Verrechnung der Schulden) durch den Unternehmenswert, darf sich höchstens eine Quote von 20 % ergeben. Ist dies der Fall, ist eine vollständige Freistellung des Vermögens von der Besteuerung weiterhin möglich.

Die Berechnung dieser Quoten wird als „Verwaltungsvermögenstest“ bezeichnet.