Wie werden Anteile einer Kapitalgesellschaft, die an eine Stiftung übertragen werden, steuerlich bewertet?

Antwort:

Wenn der Stifter Kapitalgesellschaftsanteile an eine Stiftung verschenkt oder vererbt, erfolgt die Bewertung in Höhe des Verkehrswerts. Aktien einer börsennotierten Kapitalgesellschaft werden zum niedrigsten Börsenkurs am Stichtag bewertet. Liegt am Bewertungsstichtag kein Wert vor, ist der letzte innerhalb von 30 Tagen vor dem Stichtag notierte Kurs entscheidend.    


Für nicht börsennotierte Kapitalgesellschaften wird der Wert aus den Verkaufspreisen dieser Anteile abgeleitet, die weniger als ein Jahr zurückliegen. Auf inhabergeführte Familienunternehmen trifft im Regelfall keine der vorstehenden Konstellationen zu. In diesen Fällen erfolgt die Bewertung anhand einer anerkannten Bewertungsmethode, wobei der Substanzwert als Wertuntergrenze zu beachten ist. Als Bewertungsmethoden kommen z. B. das vereinfachte Ertragswertverfahren oder eine IDW S1 Bewertung in Frage. Regelmäßig empfiehlt sich die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens, weil die Bewertung ausschließlich für steuerliche Zwecke benötigt wird und die Kosten des Verfahrens vergleichsweise niedrig ausfallen. Die Bewertung kann zum Beispiel von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt werden.