Gauselmann-Familienstiftung: Nachfolge sichern, Familie mitnehmen.

VON THORSTEN KLINKNER 

Mit der Gauselmann-Familienstiftung hat der bekannte Unternehmer Paul Gauselmann die rechtliche und strategische Grundlage dafür geschaffen, dass seine internationale Gruppe auch in Zukunft in gewohnter Form fortgeführt wird und seine ethischen und strategischen Vorstellungen dauerhaft umgesetzt werden. Die zweite und dritte Generation hat der Unternehmensgründer auch bereits eingebunden.  


Die Geschichte beginnt 1957: Vor 60 Jahren legte Paul Gauselmann mit seiner nebenberuflichen Tätigkeit als selbstständiger Automatenaufsteller den Grundstein für die heutige Unternehmensgruppe Gauselmann. Die einmalige Entwicklung vom Einmannbetrieb zum internationalen Konzern ist eine deutsche Erfolgsstory, wie es sie nur wenige gibt.

1934 im Münsterland geboren, hat Paul Gauselmann ein Unternehmen mit rund 12.000 Mitarbeitern aufgebaut, ist in der Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb von Unterhaltungsspielgeräten und Geldmanagementsystemen sowie in den Bereichen Sportwetten, Online-Gaming und Spielbanken tätig und betreibt eine große und bekannte Spielothek-Kette.

 

Doch der mittlerweile 83-jährige Gründer hat nicht nur einen Blick fürs Geschäft, sondern auch für die zukünftige Ausrichtung seiner weltweit verzweigten Unternehmensgruppe. Mit der Gründung der Gauselmann-Familienstiftung hat Paul Gauselmann eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur geschaffen, um den Weg für eine langfristige und stabile Zukunft des Konzerns als Arbeitgeber und Wirtschaftsmotor zu ebnen. Die Gauselmann-Familienstiftung trifft als Alleingesellschafterin der Gauselmann Gruppe grundlegende strategische Entscheidungen, um damit den wirtschaftlichen Erfolg zu sichern und die strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe festzulegen.

 

„Durch das Übertragen der Anteile der bisherigen Gesellschafter der Gauselmann Gruppe auf die Stiftung ist eine Zersplitterung des Unternehmens durch Teilverkäufe eines Mitbesitzers ein für allemal ausgeschlossen. Die Gauselmann Gruppe wird somit auch in Zukunft in gewohnter Form fortgeführt. Die Errichtung der Stiftung schützt das Unternehmen darüber hinaus vor unvorhersehbaren finanziellen Belastungen, die durch den plötzlichen Tod von Gesellschaftern ausgelöst würden“, kommentiert Paul Gauselmann die Errichtung seiner Gauselmann-Familienstiftung.

 

Damit geht der Gründer und Stifter einen konsequenten Weg: Er will sein Unternehmen vor Zersplitterung bewahren, die Ertragskraft erhalten und seiner sozialen Verpflichtung für seine Mitarbeiter, Partner und Lieferanten auch nach seinem Ausscheiden aus der Spitze des Unternehmens nachkommen. Zudem will Paul Gauselmann dafür sorgen, dass seine Gruppe in seinem strategischen Sinne weitergeführt wird. Kurz gesagt: Sein Ziel ist der umfassende Erhalt seines Lebenswerks auch in den kommenden Generationen – ohne dass ein Nachkomme gesellschaftsrechtlich zur Führung des Konzerns „verpflichtet“ wird oder ohne dass ein Verkauf zur einzigen Möglichkeit des Erhalts wird.

 

Dies lässt die ureigene juristische Konstitution der Familienstiftung ohne Umwege zu. Die Stiftung übernimmt die Eigentümerschaft über ein Vermögen und sichert dieses innerhalb einer individuell stimmigen Struktur für die Ewigkeit. Das Vermögen wird verselbstständigt unter dem eigentümerlosen Dach der Familienstiftung, denn eine Stiftung gehört nur sich selbst, an ihr bestehen keine vermögenswerten Mitgliedschafts- und Beteiligungsrechte. Die zukunftsorientierte Eigentümerstruktur hebt darauf ab, dass Familienunternehmer ihre eigenen Vorstellungen in dieses Nachfolgeprinzip einbringen können. Ihr ethisches und wirtschaftliches Wertesystem bildet das Fundament der Familienstiftung als Eigentümer des Unternehmens oder eines Investmentportfolios – ganz so, wie es Paul Gauselmann in seiner Gauselmann-Familienstiftung vorlebt.

 

Die Familienstiftung ist heute mehr denn je eine attraktive Lösung für den (gehobenen) Mittelstand, der nach Instrumenten zum Vermögensschutz, zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit und zur Ausschaltung von Erb- und Nachfolgeproblematiken sucht. Gerade für technische Innovationsträger schafft die Familienstiftung eine Basis für die weitere Entwicklung und entkoppelt das Unternehmen von der Person des Gründers und Gesellschafters. Dieser kann sich zurückziehen und die operative Führung in die Hände der Familie und/oder angestellter Manager legen, ohne jedoch dass sein Einfluss auf die Geschickte des Unternehmens verloren geht. Denn dank der Stiftungssatzung ist sein Denken, seine Philosophie, sein Ethos immer verankert und kann nicht ausgeschaltet werden.

 

Ebenso nutzt der Unternehmer die Möglichkeiten, die Familie aktiv einzubinden. Der Stiftungsbeirat und Stiftungsvorstand der Gauselmann-Familienstiftung bestehen mehrheitlich aus Familienmitgliedern, um auch so ein eindeutiges und dauerhaftes Bekenntnis der Familie Gauselmann zum Unternehmen und zur Region abzugeben. So besteht der Stiftungsbeirat nicht nur aus Vertretern der Gründergeneration und ihren direkten Nachfolgern, sondern bereits auch aus der Enkelgeneration. Geleitet wird die Familienstiftung dabei durch den dreiköpfigen Stiftungsvorstand, dessen Vorsitz Paul Gauselmann inne hat, sein Stellvertreter ist Armin Gauselmann. Komplettiert wird das Gremium durch Manfred Stoffers.

 

Paul Gauselmann kann als Vorbild für potenzielle Stifter-Unternehmer gelten. Er hat die Potenziale der Familienstiftung genau erfasst und alles in seinem Sinne für Unternehmen und Familie umgesetzt und so die vielfältigen Chancen des Rechtsinstituts gezielt zur Erfüllung seiner Ziele und Wünsche genutzt. Paul Gauselmann hat sich damit zum Teil einer hochkarätig besetzten Gruppe von Unternehmern gemacht, die alle die Chancen der Familienstiftung erkannt haben: Die Familien Albrecht (Aldi Nord), Fielmann und Würth sind nur einige Beispiele für die Nutzung der Familienstiftung bei deutschen Top-Familienunternehmen. Jetzt gehört die Familie Gauselmann ebenfalls dazu.