Müssen die Begünstigten einer Familienstiftung jedes Jahr Zuwendungen ausgezahlt bekommen?

Antwort:

Im Gegensatz zu einer gemeinnützigen Stiftung gilt für Familienstiftungen kein Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. 


Es gibt auch keine anderweitigen gesetzlichen Regelungen im BGB oder den Stiftungsgesetzen der Bundesländer, die eine bestimmte jährliche Ausschüttungsquote vorsehen. Die Erträge des Stiftungsvermögens können damit weitgehend frei auf Ebene der stiftungsverbundenen Unternehmen thesauriert oder durch die Stiftung in Rücklagen eingestellt werden, sofern in einzelnen Jahren keine Auszahlung an die Begünstigten vorgesehen ist. Auch besteht keine Verpflichtung, allen Begünstigten eine identische Quote auszuzahlen oder Kompensationszahlungen zu leisten. Gleichwohl hat der Stifter die Möglichkeit, derartige Regelungen in der Stiftungssatzung festzulegen.