Was ist eine Zustiftung?

Antwort:

Zustiftungen sind unentgeltliche Vermögensüber-tragungen an eine Stiftung, zu deren Übertragung sich der Stifter im Stiftungsgeschäft nicht verpflichtet hat.  


Die Unterscheidung zwischen Vermögensübertragung aufgrund des Stiftungsgeschäfts und Zustiftung ist steuerlich insbesondere für Familienstiftungen relevant.

 

Zustiftungen an Familienstiftungen werden nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) nicht durch das sogenannte Steuerklassenprivileg begünstigt und können gegenüber Vermögensübertragungen aufgrund des Stiftungsgeschäfts hohe Steuerbelastungen auslösen.

 

In bestimmten Konstellationen kann die Übertragung von Betriebsvermögen auch von der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer freigestellt werden, sodass sich die obenstehende Unterscheidung wirtschaftlich nicht auswirkt.

 

Vermögensübertragungen an gemeinnützige Stiftungen sind grundsätzlich steuerbegünstigt.