Antwort:
Anders als bei den Begriffen Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung handelt es sich bei der Unternehmensträger-Stiftung und der Beteiligungsträger-Stiftung um reine Literaturbegriffe.
Hierbei werden Stiftungen mit inhaltlichem Bezug zu einem Unternehmen zunächst als Unternehmensstiftung oder unternehmensverbundene Stiftung bezeichnet. Diese werden im zweiten Schritt unterschieden in Unternehmensträger-Stiftungen und Beteiligungsträger-Stiftungen.
Unternehmensträger-Stiftungen betreiben selbst ein Unternehmen in der Rechtsform einer Stiftung. Diese Variante ist in der Praxis selten anzutreffen, da Stiftungen dem langfristigen Schutz von Vermögen dienen sollen und deshalb nicht den operativen Risiken eines Unternehmens ausgesetzt werden sollen. Im Regelfall errichtet man deshalb Beteiligungsträger-Stiftungen, die als Gesellschafter bzw. Holding lediglich die Anteile einer operativ tätigen Gesellschaft (z. B. einer GmbH) halten.