Wie viel Vermögen braucht man, um eine Stiftung zu errichten?

Antwort:

Für Stiftungen gibt es keine gesetzlichen Regelungen über eine Mindestvermögensausstattung, die mit den Vorschriften die Mindestkapitalausstattung einer GmbH oder einer AG vergleichbar wären.


Bei der Stiftung kommt es weniger auf den Wert des Vermögens an, sondern darauf, dass der Stiftungszweck aus den laufenden Erträgen des Vermögens finanziert werden kann. Geeignete Vermögenswerte sind zum Beispiel Ertrag bringende Unternehmensbeteiligungen oder Renditeimmobilien.

 

Die alleinige Vermögensausstattung mit dem eigenen Wohnhaus, Edelmetallen, thesaurierenden Fonds oder Kunstgegenständen wäre hingegen ungeeignet, da trotz des mitunter hohen Verkehrswerts dieser Anlageklassen keine laufenden Erträge zur Finanzierung des Stiftungszwecks zur Verfügung stünden. Gleichwohl können sie zur Beimischung genutzt werden.