Familienstiftung Liechtenstein

III. Laufende steuerliche Verpflichtungen – Was müssen Stifter, Begünstigte und die Stiftung langfristig beachten?


1. Strategische Einleitung: Welche Pflichten haben Stifter, Begünstigte & die Stiftung?

Eine Liechtensteinische Familienstiftung ist keine "One-and-Done"-Lösung. Sie erfordert laufende steuerliche Compliance in Deutschland & Liechtenstein. Fehler können nicht nur Steuernachzahlungen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

 

Wichtige steuerliche Pflichten:

  • Meldepflichten in Deutschland & Liechtenstein: Schenkungsteuer, Ertragsbesteuerung, PVS-Nachweis.
  • Begünstigte müssen Ausschüttungen versteuern: In Deutschland mit 25 % Kapitalertragsteuer.
  • Jährliche Steuererklärungen der Stiftung: Sicherstellung der Steuerkonformität.

Optionen zur Reduktion des Verwaltungsaufwands:

  • Klare Dokumentation & steuerliche Planung bereits bei der Gründung sicherstellen.
  • Strukturierte Ausschüttungsplanung, um Steuerlast zu optimieren.
  • Laufende steuerliche Beratung zur Überwachung der Meldepflichten nutzen.

 

Entscheidungskriterium:

Ein Unternehmer sollte sicherstellen, dass die Stiftung langfristig steuerlich konform bleibt – durch klare Governance und eine strukturierte Verwaltung.

 

Die Übertragung von Vermögenswerten auf eine Liechtensteinische Familienstiftung ist nur der erste Schritt – langfristig ergeben sich regelmäßige steuerliche Pflichten für den Stifter, die Stiftung und die Begünstigten. Diese Verpflichtungen betreffen sowohl Meldepflichten als auch die laufende Besteuerung der Stiftung und ihrer Begünstigten.

 

 


1. Strategische Einleitung: Welche Pflichten haben Stifter, Begünstigte & die Stiftung?


2. Strategische Einleitung: Welche Gestaltungen minimieren die Steuerlast?

Die richtige Struktur entscheidet über den Erfolg einer Stiftung. Wer falsch überträgt, zahlt unnötige Steuern – wer richtig plant, kann erhebliche Steuerersparnisse realisieren.

 

Welche Gestaltung ist optimal?

 

  • Holding-Struktur: Schutz vor Wegzugsbesteuerung & Steuerstundung.
  • Verkäuferdarlehen: Keine Schenkungsteuer, steueroptimierte Finanzierung.
  • PVS-Status: Steuerfreies Halten von Vermögen bei passiver Verwaltung.
  • Eigenkapitalabzug: Reduktion der Steuerlast durch fiktive Zinsaufwendungen.

Entscheidungskriterium:

Jede Struktur sollte maßgeschneidert auf die individuelle Vermögenssituation abgestimmt sein. Wer langfristig Vermögen sichern will, sollte nicht nur auf Steuerersparnis, sondern auch auf Rechtssicherheit und Governance setzen.

 

Die steuerliche Optimierung einer Liechtensteinischen Familienstiftung erfordert eine durchdachte Strukturierung. Dabei gibt es mehrere bewährte Strategien, um steuerliche Belastungen zu minimieren, vollständig legal und konform mit deutschen und liechtensteinischen Steuerregeln. Die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten betreffen die Übertragung von Beteiligungen, die laufende Besteuerung der Stiftung und die steueroptimierte Ausschüttung an Begünstigte.

 

 

2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung



Mit einer Liechtensteiner Familienstiftung schützen Sie Ihr Vermögen.
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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 150 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.