Die Übertragung von Vermögenswerten auf eine Stiftung ist nicht nur ein rechtlicher Schritt, sondern hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Eine falsche Gestaltung kann hohe Steuerbelastungen auslösen – eine kluge Strategie kann diese jedoch minimieren oder ganz vermeiden.
Die beste Struktur hängt von Ihrer Ausgangslage ab. Wer Unternehmensbeteiligungen hält, muss die Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung vermeiden. Wer Kapitalvermögen verwalten möchte, kann von einer steuerfreien Übertragung profitieren.
Nachfolgend wird zunächst die steuerliche Einordnung der unentgeltlichen Vermögensübertragung auf eine liechtensteinische Familienstiftung klar und strukturiert dargestellt.
Dabei sind auch die maßgeblichen Normen genannt, um Ihnen den bestmöglichen Überblick zu geben. Sie können die genannten Regelungen jeweils in der aktuellen Fassung im Volltext hier nachlesen:
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II. Vergleich der möglichen Übertragungswege - Schenkung, Verkauf oder Darlehen?
III. Laufende steuerliche Verpflichtungen – Was müssen Stifter, Begünstigte und die Stiftung langfristig beachten?
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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 150 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.