Familienstiftung Liechtenstein

I. Grundlagen: Wann entsteht in Deutschland eine Schenkungsteuerpflicht bei der Vermögensübertragung auf eine Liechtensteinische Familienstiftung?


Strategische Einleitung: Steuerliche Fallstricke & Chancen nutzen

Die Übertragung von Vermögenswerten auf eine Stiftung ist nicht nur ein rechtlicher Schritt, sondern hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Eine falsche Gestaltung kann hohe Steuerbelastungen auslösen – eine kluge Strategie kann diese jedoch minimieren oder ganz vermeiden.


Optionen & Steuerfolgen:

  • Unentgeltliche Übertragung: Potenziell Schenkungsteuer, Ertragsbesteuerung möglich.
  • Verkauf gegen Verkäuferdarlehen: Keine Schenkungsteuer, aber Ertragsbesteuerung des Verkaufs.
  • Holding-Struktur: Schutz vor Wegzugsbesteuerung, aber steuerliche Detailprüfung erforderlich.

Entscheidungskriterium:

Die beste Struktur hängt von Ihrer Ausgangslage ab. Wer Unternehmensbeteiligungen hält, muss die Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung vermeiden. Wer Kapitalvermögen verwalten möchte, kann von einer steuerfreien Übertragung profitieren.

Überblick

Nachfolgend wird  zunächst die steuerliche Einordnung der unentgeltlichen Vermögensübertragung auf eine liechtensteinische Familienstiftung klar und strukturiert dargestellt. 

Dabei sind auch die maßgeblichen Normen genannt, um Ihnen den bestmöglichen Überblick zu geben. Sie können die genannten Regelungen jeweils in der aktuellen Fassung im Volltext hier nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/index.html


1. Schenkungsteuerpflicht nach deutschem Steuerrecht Grundsatz: Steuerpflichtige Schenkung nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)

2. Einfluss der Rechtsstruktur der Familienstiftung auf die Schenkungsteuer

3. Steuerpflichtige Personen und Zuständigkeit der Finanzverwaltung

4. Pflicht zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung

5. Steuerklasse und Höhe der Schenkungsteuer bei einer Liechtensteinischen Familienstiftung



Mit einer Liechtensteiner Familienstiftung schützen Sie Ihr Vermögen.
Mit einer Liechtensteiner Familienstiftung schützen Sie Ihr Vermögen.
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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 150 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.