Familienstiftung Liechtenstein

III. Laufende steuerliche Verpflichtungen – Was müssen Stifter, Begünstigte und die Stiftung langfristig beachten?


1.1 Steuerliche Pflichten des Stifters

Der Stifter muss insbesondere auf folgende steuerliche Aspekte achten:

Familienstiftung Liechtenstein Schenkungssteuer

Praxis-Tipps: 

  • Die Gestaltung der Stiftungssatzung sollte so erfolgen, dass kein steuerlicher Beherrschungstatbestand nach § 15 AStG entsteht.
  • Einflussnahme auf Stiftungsentscheidungen kann zu einer Hinzurechnungsbesteuerung führen.
  • Bei Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen sollte eine steueroptimierte Gestaltung geprüft werden, um eine sofortige Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.

 


1.2 Steuerliche Pflichten der Stiftung in Liechtenstein

Die Stiftung hat im Rahmen ihrer Tätigkeit in Liechtenstein jährliche Steuerverpflichtungen:

steuerliche Pflichten der Familienstiftung Liechtenstein

Praxis-Tipps:

 

  • Eine korrekte Strukturierung der Stiftung kann erhebliche Steuerersparnisse bringen.
  • Regelmäßige Prüfung durch einen Steuerberater ist essenziell, um den PVS-Status nicht zu gefährden.
  • Nutzung des Eigenkapitalabzugs kann die steuerliche Belastung signifikant senken.

 


1.3 Steuerliche Pflichten der Begünstigten in Deutschland

Steuerliche Pflichten der Begünstigten der Familienstiftung Liechtenstein in Deutschland.

Praxis-Tipps:

  • Falls Begünstigte in Deutschland leben, sind Ausschüttungen aus der Stiftung steuerpflichtig.
  • Wer keine laufenden Ausschüttungen erhält, kann die Steuerbelastung möglicherweise aufschieben.
  • Falls die Stiftung keinen festen Ausschüttungsmechanismus hat, kann dies in Einzelfällen eine steuerliche Optimierung ermöglichen.

 


1.4 Steuerliche Meldungen und Compliance-Anforderungen

Neben der laufenden Besteuerung bestehen diverse Melde- und Compliance-Pflichten für Stifter, Stiftung und Begünstigte:

Steuerliche Meldungen Familienstiftung Liechtenstein

Praxis-Tipps: 

  • Die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen müssen strikt eingehalten werden, um Sanktionen zu vermeiden.
  • Falls die Stiftung als PVS anerkannt ist, muss dies jährlich dokumentiert werden.
  • Begünstigte sollten steuerliche Ausschüttungen frühzeitig mit ihrem Steuerberater planen.

 


1.5 Fazit: Steuerliche Pflichten laufend im Blick behalten

Familienstiftung Liechtenstein steuerliche Pflichten

Empfohlene Strategie für langfristige steuerliche Optimierung:

  1. Steuerplanung vor der Vermögensübertragung: Prüfung von Wegzugsbesteuerung und Gestaltung der Stiftungssatzung.
  2. Kontinuierliche Compliance: Sicherstellung der Einhaltung von Meldepflichten und steuerlichen Erklärungen in Deutschland und Liechtenstein.
  3. Optimierung der Ausschüttungen: Begünstigte sollten Ausschüttungen so gestalten, dass eine steuerlich effiziente Lösung entsteht.
  4. Regelmäßige steuerliche Überprüfung: Mindestens einmal pro Jahr sollten Stifter und Begünstigte eine Steuerstatusanalyse durchführen lassen.

 

Praxis-Tipps:

  • Langfristige steuerliche Sicherheit erfordert eine vorausschauende Planung und regelmäßige Kontrolle aller steuerlichen Pflichten.
  • Eine gut strukturierte Stiftung kann erhebliche Steuerersparnisse bieten, wenn sie korrekt verwaltet wird.

2. Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung



Mit einer Liechtensteiner Familienstiftung schützen Sie Ihr Vermögen.
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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer Familienstiftung in Deutschland und Liechtenstein.

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 150 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.