Scheidung und Trennung von Organmitgliedern einer Familienstiftung
Eine Familienstiftung entfaltet als Baustein an der Spitze des Familienvermögens ein Höchstmaß an Vermögensschutz. Sie ist von sämtlichen persönlichen Lebensrisiken der Stifterfamilie losgelöst: Minderjährigkeit, Geschäftsunfähigkeit, Insolvenz, Haftungsfälle, Heirat, Trennung, Scheidung und sogar der Tod eines oder mehrerer Familienmitglieder haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Fortbestand der Familienstiftung.
stifterbrief 13_2018 05-04.pdf
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