Stifterbrief Archiv 2018

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Auf diesen vier Wegen kann eine Familienstiftung Geld an die Stifterfamilie übertragen (Teil 1 von 2 - Teil 2 erscheint am 03.01.2019)
Überweist eine Familienstiftung Geld an Mitglieder der Stifterfamilie oder außenstehende Dritte, sind die Zahlungen gegenüber der Stiftungsbehörde und dem Finanzamt offen zu legen. Damit es bei der Zusammenarbeit mit den Behörden zu keinen ungewollten Konsequenzen kommt, werden in dem Beitrag dieser Woche mit der Zahlung laufender Zuwendungen und der Vergütung von Dienstleistungen zwei in der Beratungspraxis bewährte Wege vorgestellt, auf denen eine Familienstiftung Geld an die Stifterfamilie übertragen kann. Der Beitrag der nächsten Woche behandelt die Vergabe von Darlehen und den Erwerb von Vermögen gegen Zahlung von Kaufpreisraten.
stifterbrief_42_2018 vom 27-12.pdf
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Neues zum Schicksal der steuerlichen Verlustvorträge von stiftungsverbundenen Kapitalgesellschaften
Die Übertragung von Anteilen eines Familienunternehmens in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft wirft die Frage auf, ob die steuerlichen Verlustvorträge auch nach der Anteilsübertragung an eine Stiftung noch von künftigen Gewinnen abgezogen werden können. Durch die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge lassen sich zum Beispiel Anlaufverluste aus der Gründungsphase oder Verluste aus Krisenzeiten dazu nutzen, in Phasen mit hohen Gewinnen einen steuerbedingten Liquiditätsabfluss einzudämmen.
stifterbrief_41_2018 vom 20-12.pdf
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Unternehmerische Kontinuität, gemeinnütziger Ansatz - Stiftung sichert Playmobil: Von Thorsten Klinkner
Der legendäre Playmobil-Chef Horst Brandstätter hat sein Unternehmer Brandstätter Gruppe und sein Vermögen auf die Brandstätter Unternehmensstiftung und eine Familienstiftung übertragen. Die Brandstätter Unternehmensstiftung führt die geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG und sichert die Kontinuität im Management, die Horst Brandstätter wichtig gewesen ist.
stifterbrief_40_2018 vom 13-12.pdf
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Neue Anforderungen an Unternehmen heute: Von Gudrun L. Töpfer
Selten in den letzten 100 Jahren hat es für Unternehmen mehr Anlässe gegeben, sich zu verändern: Der technische Fortschritt macht uns atemlos, Schlagworte wie Digitalisierung oder Industrie 4.0 sind in aller Munde. Die überall gegenwärtige Vernetzung lässt uns den Durchblick verlieren und Unternehmen müssen sich stets mehr Mühe geben, den Anschluss nicht zu verpassen.
stifterbrief_39_2018 vom 06-12.pdf
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Gestaltungsinstrument der Familienstiftung: Gefahr der Zersplitterung von Vermögen vermeiden: Von Thorsten Klinkner
Auch mittelständische Unternehmen können das Ziel von feindlichen Übernahmen werden. Mit einer gezielten Aktion kann ein Käufer Unternehmen unter seine Kontrolle zu bringen. Durch eine unternehmensverbundene Familienstiftung lässt sich dies verhindern. Die finanzielle Unterstützung der Familie bleibt gesichert, und die Nachfolger können durch Minderheitsanteile wertschätzend an die Vermögensverwaltung herangeführt werden.
stifterbrief_38_2018 vom 29-11.pdf
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Die Familienunternehmensgruppe steuern, absichern und erweitern – mit den vereinten Kräften einer Familienstiftung und einer Kapitalgesellschaft als Führungsholding
Die Bewahrung und kontinuierliche Erweiterung ihres Familienvermögens hat es mittelständischen Unternehmerfamilien ermöglicht, über mehrere Generationen hinweg Vermögenswerte aufzubauen. Regelmäßig bestehen diese Vermögen aus den Gesellschaftsanteilen des Familienunternehmens (bzw. der Unternehmensgruppe), flankiert von Immobilienvermögen und weiteren Anlageklassen.
stifterbrief_37_2018 vom 22-11.pdf
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Unternehmensverkauf über die Familienstiftung: Zeitliche, technische und strategische Herausforderung: Von Prof. Dr. Holger Wassermann
Immer mehr Unternehmer nutzen die Form der Familienstiftung, um darüber unternehmerischen Beteiligungen zu managen und auch zu verkaufen. Wichtig: Der M&A-Prozess muss auch in der übergeordneten Struktur der Stiftung höchst professionell gesteuert werden. Das garantiert eine erfolgreiche Vermarktung.
stifterbrief_36_2018 vom 15-11.pdf
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Bautenschutzspezialist Schomburg - Selbstständigkeit des Unternehmens erhalten: Von Thorsten Klinkner
Mit der Errichtung der Albert Schomburg Unternehmens- und Familienstiftung hat der Detmolder Unternehmer Albert Schomburg die Zukunft seines 1937 gegründeten Familienunternehmens gesichert. Dabei betont der Stifter-Unternehmer die Bedeutung der Stiftung als Nachfolgelösung für den Mittelstand generell.
stifterbrief_35_2018 vom 08-11.pdf
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So gelingt die Finanzierung stiftungsverbundener Familienunternehmen
Vergleichbar mit einem Menschen kann eine Familienstiftung als verselbstständigte Vermögensmasse keine Anteilseigner oder Mitglieder haben. Übertragen Mitglieder der Stifterfamilie ihr Vermögen an die Familienstiftung, wird diese zur neuen Eigentümerin. Auf diese Weise können die Anteile inhabergeführter Unternehmen dem Privatvermögen der Eigentümerfamilie entzogen und wirksam vor persönlichen Schicksalsschlägen geschützt werden.
stifterbrief_34_2018 vom 01-11.pdf
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Die Präambel als Klangfarbe der gesamten Stiftungssatzung
Die Präambel einer Satzung oder eines Gesetzes wird bisweilen als Nebensächlichkeit empfunden. Tatsächlich sind in der Regel die „harten“ justiziablen Vorschriften in den Paragraphen einer Satzung selbst enthalten.
stifterbrief_33_2018 vom 25-10.pdf
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Eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur für Familienunternehmen – Die unternehmensverbundene Stiftung & Co. KGaA
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie vereint in sich Elemente einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass einer oder mehrere ihrer Gesellschafter persönlich haften (Komplementäre). Die übrigen Gesellschafter sind die Kommanditaktionäre, die an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.
stifterbrief_32_2018 vom 18-10.pdf
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Eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur für Familienunternehmen – Die unternehmensverbundene Stiftung & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist insbesondere für mittelständische Unternehmen eine stimmige Rechtsform. Sie verbindet die Vorteile einer Personengesellschaft mit der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft. Keine natürlichen Personen haften für Verbindlichkeiten der KG. Diese leisten lediglich ihre Einlage. Kapital und Management werden konsequent voneinander getrennt.
stifterbrief_31_2018 vom 11-10.pdf
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Der Beirat der Stiftung: Sinnvolles Instrument zur Begleitung des Vorstands: Von Thorsten Klinkner
Ein Beirat kann den Vorstand einer Stiftung bei vielen komplexen Fragestellungen beraten und begleiten. Zudem können die Entscheidungsträger einer Stiftung wichtige Entscheidungen mit dem Gremium diskutieren und für externe Experten die Möglichkeit schaffen, sich für die Stiftung und die eingebrachten Vermögenswerte zu engagieren.
stifterbrief_30_2018 vom 04-10.pdf
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Eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur für Familienunternehmen – Die unternehmensverbundene Doppelstiftung
Eine unternehmensverbundene Doppelstiftung kann eine interessante Form einer Stiftungsstruktur darstellen.
stifterbrief_29_2018 vom 27-09.pdf
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Freiheit und Selbstverantwortung – Ermutigung durch eine Familienstiftung: Von Thorsten Klinkner
Eine sorgfältig gestaltete Familienstiftung kann als Instrument zur individuellen Förderung von Freiheit und Selbstverantwortung wirken.
stifterbrief_28_2018 vom 20-09.pdf
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Spezialfonds für stiftungsverbundene Unternehmen: Von Norbert Schulze Bornefeld
Deutsche Familienunternehmen und insbesondere Unternehmen mit einem Stiftungshintergrund sind seit Jahren sehr erfolgreich in Ihren Märkten und kapitalseitig gut gerüstet. Die Firmentresore sind oft gut gefüllt, die strategischen Liquiditätspositionen versetzen die Firmen damit in eine sehr gute Ausgangslage für eventuell notwendig werdende Anpassungen in der Zukunft.
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Zukunftsorientierte Eigentümerstruktur und Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung – mit einer unternehmensverbundenen gemeinnützigen Stiftung (4 von 4)
Mit diesem Teil der komplexen Betrachtung endet der Blogartikel
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Zukunftsorientierte Eigentümerstruktur und Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung – mit einer unternehmensverbundenen gemeinnützigen Stiftung (3 von 4)
Das Unternehmen kann über die Einschaltung einer gemeinnützigen Stiftung konsequent von der familiären Sphäre getrennt gehalten werden. So bietet sich beispielsweise an, dass die Familienstiftung in einer Höhe, die der Stifter und seine Familie zur Finanzierung des Lebensunterhalts benötigen, an der Kapitalgesellschaft die Mehrheitsanteile hält.
stifterbrief_26-3_2018 vom 30-08.pdf
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Zukunftsorientierte Eigentümerstruktur und Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung – mit einer unternehmensverbundenen gemeinnützigen Stiftung (2 v. 4)
Teil 3 erscheint am 30.08.2018
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Zukunftsorientierte Eigentümerstruktur und Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung – mit einer unternehmensverbundenen gemeinnützigen Stiftung (1 v. 4)
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, die Bertelsmann Stiftung und die Carl-Zeiss-Stiftung sind namenhafte Beispiele für Stiftungen, die renommierte Unternehmen im Stiftungseigentum halten und mit ihren Erträgen gemeinnützige Zwecke finanzieren. Das Ziel dieses vierteiligen Beitrags besteht darin, langfristig tragfähige Gründe für eine gemeinnützige Stiftung als Gesellschafterin eines Unternehmens vorzustellen.
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Gemeinnützige Stiftung kann Unternehmen und Familie langfristig einbingen: Von Thorsten Klinkner
Seit 190 Jahren existiert die süddeutsche Gabler-Saliter-Bank. Vor knapp 30 Jahren errichtete ein Nachfahre des Bankgründers die Stiftung der Familie Gabler, die sich ausschließlich karitativ im Allgäu und der Region Schwaben betätigt. Daran können sich vor allem mittelständische Unternehmer orientieren, die sich karitativ engagieren wollen. Die eigene gemeinnützige Stiftung schafft dafür eine attraktive Alternative.
stifterbrief_25_2018 vom 09-08.pdf
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Eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur für Familienunternehmen – die Familienstiftung als stabile Gesellschafterin und stabiles Familienmitglied (5/5)
Bitte lesen Sie den Schlussteil dieses Blogs
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Eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur für Familienunternehmen – die Familienstiftung als stabile Gesellschafterin und stabiles Familienmitglied (4/5)
Fortsetzung des umfangreichen Blog-Artikels
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Eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur für Familienunternehmen – die Familienstiftung als stabile Gesellschafterin und stabiles Familienmitglied (3/5)
Eine Familienstiftung an der Spitze einer Unternehmensgruppe bietet dem Stifter die Möglichkeit, die Unternehmensphilosophie oder Vorgaben für die Besetzung von Führungspositionen generationenübergreifend zu verankern.
stifterbrief_24-3_2018 vom 19.07.pdf
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Eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur für Familienunternehmen – die Familienstiftung als stabile Gesellschafterin und stabiles Familienmitglied (2/5)
Gerade für Familienunternehmen stellt sich die Frage, mit welcher Weichenstellung das Unternehmen für die kommenden Generationen der Familie sowie für Mitarbeiter und Geschäftspartner am besten geschützt werden kann. Sind die Mitglieder der Unternehmerfamilie selbst an dem Unternehmen beteiligt (inhabergeführte Unternehmen), besteht die latente Gefahr plötzlicher und ungeplanter Erbfälle.
stifterbrief_24-2_2018 vom 12.07.pdf
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Eine zukunftsorientierte Eigentümerstruktur für Familienunternehmen – die Familienstiftung als stabile Gesellschafterin und stabiles Familienmitglied (1/5)
Bei unserer Beratung von Familienunternehmen, die auf der Suche nach einer zukunftsorientierten Eigentümerstruktur sind, hat es sich vielfach als essentiell herausgestellt, zunächst mit allen Beteiligten die Zielsetzungen in den vier Bereichen „Persönliche Lebensplanung“, „Familiäre Situation“, „Führung des Unternehmens“ und „Prinzipien der Vermögensverwaltung“ zu erarbeiten.
stifterbrief_24-1_2018 vom 05.07.pdf
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Eigene Unterstützungskasse: Finanzielle Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Von Frank Strehlau
In Kombination mit der unternehmensverbundenen Familienstiftung entfaltet die pauschal dotierte Unternehmenskasse ihre volle Durchschlagskraft, um neue Strukturen in der betrieblichen Altersvorsorge zu schaffen. Unternehmen machen sich dadurch von Banken und Versicherern sowie Lieferantenkrediten unabhängig.
stifterbrief_23_2018 vom 28-06.pdf
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Stiftungsregelung bei GEFRO: Unternehmen soll „auch ohne unsere Familie funktionieren“: Von Thorsten Klinkner
Mit 48 Jahren hat Thilo Frommlet, Alleininhaber und Geschäftsführer der GEFRO KG, seine Unternehmensnachfolge geregelt. Die GEFRO Service GmbH als Komplementärin des Unternehmens gehört vollständig der GEFRO Stiftung, die von einem Gremium hochkarätiger Spezialisten geleitet wird.
stifterbrief_22_2018 vom 21-06.pdf
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Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen an eine Stiftung – Ein Zwischenstand zum Schicksal der Verlustvorträge
Wegen der Besteuerung nach dem „Trennungsprinzip“ unterliegen Kapitalgesellschaften selbst der Besteuerung und nicht die Gesellschafter. Aus diesem Grund können auch die bisher ungenutzten steuerlichen Verlustvorträge nicht auf der Gesellschafterebene genutzt werden, sondern nur auf Ebene der Gesellschaft.
stifterbrief_21_2018 vom 14-06.pdf
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Vermietung ausländischer Immobilien durch eine deutsche Familienstiftung
Aufgrund ihrer realen Wertbeständigkeit und der anhaltenden Niedrigzinsphase an den Finanzmärkten stellen
Immobilien einen wichtigen Eckpfeiler einer langfristigen und ausgewogenen Anlagestrategie für Familienstiftungen dar.
stifterbrief_20_2018 vom 07-06.pdf
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Immer mehr Töchter steigen in die Chefetagen auf: Von Susanne Dahncke
Die Nachfolgerinnen von heute sind um die 30, sehr gut qualifiziert und erfolgreich. Immer mehr Töchter
entscheiden sich für die Unternehmensnachfolge - im Familienbetrieb und in stiftungsverbundenen Unternehmen. Väter erkennen das Potenzial und unterstützen sie bei dieser Entscheidung.
stifterbrief_19_2018 vom 31-05.pdf
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Die Handlungsfähigkeit einer Stiftung im Rechtsverkehr (Teil 2 von 2)
Geschäftsfähige Personen und Gesellschaften, wie die GmbH oder AG, sind rechtsfähig und können Rechtsgeschäfte abschließen, wie zum Beispiel Miet- oder Kaufverträge. Hierbei werden die Gesellschaften von ihren Geschäftsführern bzw. Gesellschaftern vertreten. Um die Vertretungsbefugnis nachzuweisen, ist die Vorlage der Gesellschafterliste bzw. eines Handelsregisterauszuges sowie des entsprechenden Personalausweises der vertretungsbefugten Person ausreichend.
(Fortsetzung des Artikels vom 17. Mai 2018)
stifterbrief_18-2_2018 vom 24-05.pdf
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Die Handlungsfähigkeit einer Stiftung im Rechtsverkehr (Teil 1 von 2)
Geschäftsfähige Personen und Gesellschaften, wie die GmbH oder AG, sind rechtsfähig und können Rechtsgeschäfte abschließen, wie zum Beispiel Miet- oder Kaufverträge. Hierbei werden die Gesellschaften von ihren Geschäftsführern bzw. Gesellschaftern vertreten. Um die Vertretungsbefugnis nachzuweisen, ist die Vorlage der Gesellschafterliste bzw. eines Handelsregisterauszuges sowie des entsprechenden Personalausweises der vertretungsbefugten Person ausreichend.
stifterbrief_18-1_2018 vom 17-05.pdf
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Vermögensverwaltung - Sorgfaltspflicht durch Transparenz erfüllen: Von Alexander Etterer
Gemeinnützige Stiftungen benötigen im Niedrigzinsumfeld neue Lösungen in der Vermögensverwaltung. Entscheidend ist aber, den aufsichtsrechtlich geforderten Entscheidungsprozess sauber zu dokumentieren. Dabei können Instrumente wie ein Transparenzbericht für Spezialfonds helfen.
stifterbrief_17_2018 vom 03-05.pdf
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Steuerung einer Photovoltaikanlage aus einer gemeinnützigen Stiftung
Jede gemeinnützige Stiftung benötigt Ertragsquellen, um ihre in der Satzung verankerten Zwecke nachhaltig und dauerhaft erfüllen zu können. In der Regel werden die gängigen Anlageformen mit einem ausgewogenen Ertrag-Risiko-Verhältnis empfohlen, wie Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und Wertpapiere. Dabei wird regelmäßig vernachlässigt, dass einer Stiftung grundsätzlich jede Anlageklasse offensteht.
stifterbrief_16_2018 vom 26-04.pdf
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Steuerklassenprivileg für Familienstiftungen. Wer ist der "entferntest Berechtigte" laut Stiftungsgeschäft?
Verpflichtet sich ein Stifter in dem Stiftungsgeschäft dazu, Teile seines Vermögens im Zuge einer Schenkung oder einer Erbschaft an eine Familienstiftung zu übertragen, unterliegt diese erstmalige Vermögensausstattung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Handelt es sich um Betriebsvermögen, wie Anteile an einer gewerblichen Personengesellschaft oder eine über 25%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, wird unter Umständen eine Steuerbefreiung ermöglicht.
stifterbrief 15_2018 19-04.pdf
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Die vier Eckpfeiler der Vertragsbeziehungen zwischen Stiftung und Stifter - so werden ungewollte Steuerbelastungen vermieden
Vertragsbeziehungen zwischen einer Stiftung und dem Stifter bieten sich zum Beispiel an, um ungenutztes Barvermögen als Darlehen zur Verfügung stellen und gewinnbringend einzusetzen.
Das Steuerrecht enthält jedoch zahlreiche Fallstricke, mit denen auf den ersten Blick unscheinbare und naheliegende Vertragsbeziehungen zu ungeplanten Steuerbelastungen führen können. Zwei Klassiker unter den steuerlichen Fallstricken sind versehentliche Schenkungen und verdeckte Gewinnausschüttungen.
stifterbrief 14_2018 12-04.pdf
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Scheidung und Trennung von Organmitgliedern einer Familienstiftung
Eine Familienstiftung entfaltet als Baustein an der Spitze des Familienvermögens ein Höchstmaß an Vermögensschutz. Sie ist von sämtlichen persönlichen Lebensrisiken der Stifterfamilie losgelöst: Minderjährigkeit, Geschäftsunfähigkeit, Insolvenz, Haftungsfälle, Heirat, Trennung, Scheidung und sogar der Tod eines oder mehrerer Familienmitglieder haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Fortbestand der Familienstiftung.
stifterbrief 13_2018 05-04.pdf
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Körber-Stiftung: Erfolgreiche AG unter dem Mantel der Stiftung: Von Thorsten Klinkner
Die Körber-Stiftung zählt zu den Unternehmensbeteiligungsstiftungen: Sie ist Alleinaktionärin der Körber AG, die zum Stiftungsvermögen gehört. Dieses umfasst insgesamt gut 560 Millionen Euro. Die Körber-Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
stifterbrief 12_2018 29-03.pdf
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Adoptiv- und Stiefkinder in der Familienstiftung
Heute sind Familienkonstellationen, in denen Paare keine leiblichen Kinder haben, sowie „Patchwork-Familien“ längst keine Exoten mehr. Die Gründe sind bekannt und vielfältig: Gesundheitliche Probleme, ein neuer Ehepartner bringt ein voreheliches Kind (=Stiefkind) mit in die neue Beziehung oder gleichgeschlechtliche Beziehungen sind nur einige Beispiele.
stifterbrief 11-2018 22-03.pdf
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Nutzung steuerlicher Verluste durch Stiftungen und stiftungsverbundene Unternehmen - positive Finanzierungseffekte sichern und negative Folgen vermeiden
Hohe Erhaltungsaufwendungen des Immobilienbestands oder Anlaufverluste auf Ebene stiftungsverbundener
Unternehmen sind nur einige der Fälle, in denen die Jahreseinnahmen einzelner
Ertragsquellen einer Stiftung niedriger ausfallen können als die korrespondierenden Ausgaben.
Dabei entstehen regelmäßig steuerliche Verluste, die im Fall einer gezielten Nutzung zu einer
geringeren Körperschaftsteuer und damit einem positiven Finanzierungseffekt innerhalb der
Stiftungsstruktur führen.
stifterbrief 10-2018 15-03.pdf
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Zeppelin-Stiftung - Luftfahrtpionier hat Grundstein gelegt: Von Thorsten Klinkner
Die Friedrichshafener Zeppelin-Stiftung wurde vor mehr als 100 Jahren gegründet.
Heute ist die Zeppelin-Stiftung eine rechtlich unselbständige Gemeindestiftung und profitiert
von den jährlichen Dividenden der ZF Friedrichshafen AG, der Luftschiffbau Zeppelin GmbH
und der Zeppelin GmbH für vielfältige gemeinnützige Zwecke.
stifterbrief 09_2018 08-03.pdf
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Das Transparenzregister – Neue Meldepflichten für rechtsfähige Stiftungen
Am 26. Juni 2017 ist das neue Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Durch die Änderungen wurde die
4. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt.
Mit der Neufassung sollen die Bekämpfung der internationalen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
verbessert werden.
stifterbrief 08-2018 01-03.pdf
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Steuerfreie Gemeinnützigkeit erst ab Satzung (FG Münster, Urteil vom 13.10.2017 – 13 K 641/14 K):
Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung von Todes wegen bietet die Möglichkeit,
gesellschaftliches Engagement durch die Verwirklichung eines gemeinnützigen Zwecks zu entfalten.
Gleichzeitig stellt der Stifter sicher, dass sein Vermögen auch nach seinem Tod in der langfristigen
Struktur der Stiftung geschützt ist.
stifterbrief 07_2018 22-02.pdf
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Wöllner Unternehmensgruppe - Familienstiftung auch im Mittelstand attraktiv: Von Thorsten Klinkner
2009 gründete Dr. Eduard Karl Georg Wöllner die Dr. Eduard Wöllner Familienstiftung,
die die Wöllner Unternehmensgruppe führt und für die Zukunft absichern soll. Der Ursprung
des Unternehmens geht auf das Jahr 1896 zurück. Die Dr. Eduard Wöllner Familienstiftung ist
ein gutes Beispiel für die Bedeutung der Stiftung als Instrument im Mittelstand mit
150 Mitarbeitern.
stifterbrief 06_2018 15-02.pdf
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Die unselbstständige Familienstiftung als Nachfolgelösung
Insbesondere für Eigentümer kleinerer Vermögen, für die auch keine konkrete Investitionsabsicht
besteht, stellt sich die Frage, wie dieses Vermögen am besten für die nächsten Generationen
geschützt werden kann. Reicht das Vermögen bzw. dessen Erträge nicht für die Anerkennung
einer rechtsfähigen Stiftung aus, kann sich eine sogenannte unselbstständige Stiftung als
Alternative anbieten.
stifterbrief 05_2018 08-02.pdf
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Verkauf von Vermögen an eine Familienstiftung – Das sollte beachtet werden (Teil 1 von 2)
Wer eine Familienstiftung errichten möchte, hat in der Stiftungssatzung unter anderem festzulegen,
welche Teile des privaten und/ oder betrieblichen Vermögens an die Stiftung übertragen werden sollen.
Möchten der Stifter oder Mitglieder der Stifterfamilie anschließend weitere Vermögenswerte an
die Stiftung übertragen, stellt sich aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen die Frage, ob
eine unentgeltliche Übertragung oder ein Verkauf den günstigeren Übertragungsweg darstellt.
stifterbrief 04-1_2018 25-01.pdf
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Verkauf von Vermögen an eine Familienstiftung – Das sollte beachtet werden (Teil 2 von 2): Von Christian Jaenecke
In der Fortsetzung des Beitrags wird der Frage nachgegangen, in welchen Konstellationen ein
Verkauf von Gesellschaftsbeteiligungen oder Privatvermögen an eine Stiftung gegenüber
einer alternativ möglichen Schenkung vorzuziehen ist.
stifterbrief 04-2_2018 01-02.pdf
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Else Kröner-Fresenius-Stiftung will Fresenius als "unabhängiges Ganzes" erhalten: Von Thorsten Klinkner
Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung zählt zu den größten Stiftungen in Deutschland und ist mit Abstand größte Aktionärin der Fresenius SE & Co. KGaA. Dadurch ist sie nicht nur gemeinnützig tätig, sondern sorgt auch für den Fortbestand des Unternehmens, das sie gegen Zersplitterung absichert.
stifterbrief 03_2018 18-01.pdf
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Handlungsmöglichkeiten für gemeinnützige Stiftungen im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Investmentsteuergesetzes am 1. Januar 2018
Ab dem 1. Januar 2018 kommt es mit Inkrafttreten des Investmentsteuergesetzes 2018 zu einer veränderten Besteuerungssystematik von Investmentfonds. Worin die Gesetzesänderungen für gemeinnützige Stiftungen mit Fondsanteilen im Vermögen bestehen und welche Maßnahmen zur Abwendung ungeplanter Steuerbelastungen ergriffen werden können, wird im Folgenden näher erläutert.
stifterbrief 02-2018 11-01.pdf
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Bofrost: Top 100-Familienunternehmen wird von Stiftung geführt: Von Thorsten Klinkner
Seit 2004 besteht die bofrost*Familienstiftung, die den Handelsgiganten Bofrost in Straelen
am Niederrhein führt. Unternehmensgründer Josef Boquoi hat den Geist der Familienstiftung
früh erkannt und für sich und die Zukunft von Bofrost gezielt und strategisch umgesetzt:
Er kombiniert damit den Erhalt des Unternehmens unter Führung eines Fremdmanagements
und die Versorgung der Familie.
stifterbrief 01-2018 04-01.pdf
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