Familienstiftung - Wer sollen die Begünstigten sein?

Die Familienstiftung dienst den Interessen einer oder mehrere Familien.

Eine Familienstiftung ist dadurch gekennzeichnet, dass Sie den Interessen einer oder mehrerer Familien dient.

 

Bei der Gründung einer Familienstiftung sollte der Stifter zunächst daher darüber nachdenken, wer kurz- mittel- oder langfristig wirtschaftlich von der Familienstiftung profitieren soll.

 

Es ist dabei zu empfehlen, dass der Stifter dabei möglichst langfristig denkt. Die möglichen Begünstigten der Familienstiftung müssen nicht unmittelbar nach der Gründung der Stiftung gefördert werden. Möglich ist auch, dass Begünstigte erst in einem bestimmten Alter oder in bestimmten Lebenssituationen von der Familienstiftung unterstützt werden.

 

Wenn eine Unterstützung jedoch künftig stiftungsrechtlich möglich sein soll, muss der Begünstigte als möglicher Begünstigter in der Stiftungssatzung benannt sein. Eine Familienstiftung darf ausschließlich die in der Satzung benannten Begünstigten unterstützen. Eine Zahlung an andere Personen ist nicht zulässig. Sie wäre eine Vermögensuntreue des Stiftungsvorstands.

 

In der Regel werden die Begünstigten abstrakt definiert, zum Beispiel als Abkömmlinge (Nachfahren) des Stifters. Es ist nicht entscheidend, ob die Abkömmlinge bereits geboren sind. 

Die Begünstigten müssen nicht namentlich benannt sein. Eine namentliche Nennung ist auch aufgrund der Publizitätswirkung des künftigen Stiftungsrechtsregisters nicht zu empfehlen.

 

Auch mögliche Änderungen und Sonderfälle in der Familie sollten bei der Gründung einer Familienstiftung sorgfältig durchdacht werden.

Was ist zum Beispiel, wenn ein Familienmitglied einer künftigen Generation keine leiblichen Kinder bekommen kann oder möchte. 

Sollen Adoptivkinder von der Familienstiftung begünstigt werden?

Wenn ja, ab welchem Alter?

 

Was ist mit Stiefkindern? 

Es kommt nicht selten vor, dass Stiefkinder gemeinsam mit leiblichen Kindern in einer Patchwork-Familie gemeinsam aufwachsen.

Unter welchen Voraussetzungen sollen dann die Stiefkinder von der Familienstiftung profitieren?

 

Was ist mit Ehepartnern nach einer etwaigen Scheidung? 

In diesem Zusammenhang ist es oft sinnvoll, zwischen der Gründergeneration und künftigen Generationen zu differenzieren.

Auch spielen etwaige bestehende Eheverträge eines Stifterehepaars eine Rolle. Eine Stiftungssatzung kann mit den güterrechtlichen Vereinbarungen verzahnt werden.

 

In steuerlicher Sicht bestimmt bei einer deutschen Familienstiftung der im Verhältnis zum Stifter „entferntest Begünstigte“ den maßgeblichen schenkungssteuerlichen Freibetrag bei der Gründung der Familienstiftung (sog. „Steuerklassenprivileg“). Der Freibetrag reduziert sich daher, je weiter der Kreis der möglichen Begünstigten gezogen wird.

 

Die schenkungsteuerlichen Freibeträge bei der Gründung einer Familienstiftung sind selbstverständlich wirtschaftlich bedeutsam und bei einer vernetzten Beratung ein wirtschaftlicher Faktor in den Gestaltungsüberlegungen. Dennoch ist zu empfehlen, den Kreis der Begünstigten nicht in erster Linie nach den steuerlichen Freibeträgen festzulegen.

 

Die Gründung einer Familienstiftung hat langfristige Wirkungen. Wer aus steuerlichen Gründen bei der Gründung zu kurzfristig denkt, schränkt die Handlungsmöglichkeiten in der Zukunft sehr stark ein.


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Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner ist spezialisiert auf die Gründung von Familienstiftungen

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 140 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.