Stifterbrief · 14. Juli 2022
Im internationalen Steuerrecht kommt dem Wohnsitz einer Person eine grundlegende Bedeu-tung zu. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) ist eine natürliche Person in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt hat. Nach § 8 Abgabenordnung (AO) hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung hat, und die Gesamtumstände offenbaren, dass er die betreffende Wohnung beibehalten und sie benutzt wird.