Unsere Grundsätze beim Beratungsprozess zur Gründung einer Familienstiftung finden Sie hier.

Vom Suchen zur Entscheidung – Wie echte Lösungen entstehen

Viele unserer Mandanten kommen mit einem Gefühl: „Ich weiß, dass ich etwas ändern muss – aber ich weiß noch nicht genau, was und wie.“

Es ist ein ernsthafter Wunsch nach Ordnung, nach Klarheit und nach einer Entscheidung, die wirklich trägt.

 

Denn ab einem bestimmten Punkt reicht es nicht mehr aus, weitere Gesellschaftsverträge, Testamente oder Holdingstrukturen zu errichten. Das historisch Gewachsene braucht eine neue Ordnung. Und diese Ordnung muss systemisch, menschlich und rechtlich durchdacht sein.

 

Wir beginnen deshalb nicht mit Verträgen. Wir beginnen mit den richtigen Fragen. Und mit einer Philosophie: Es gibt immer eine echte Lösung – aber sie braucht Klarheit, Konsequenz und Respekt.

 

Eine echte Lösung bedeutet:

  • Das Ziel ist schriftlich fixiert.
  • Die Menschen bleiben Subjekt, nicht Objekt.
  • Die Lösung steht im Einklang mit allgemeingültigen Prinzipien.
  • Alle realistischen Optionen wurden geprüft.
  • Die Konsequenzen sind akzeptiert.
  • Und vor allem: Das Problem ist gelöst – nicht nur verschoben.

 

Unser Beratungsprozess ist darauf ausgerichtet, Sie strukturiert, wertschätzend und mit Augenmaß zu dieser Entscheidung zu führen. Keine Standardlösungen. Kein Druck. Sondern eine Architektur, die zu Ihrer persönlichen Situation passt – und langfristig funktioniert.

 

Wir arbeiten dabei in klaren Phasen, die sich an den zentralen Systemen Ihres Lebens orientieren: Unternehmen. Familie. Vermögen.

Und wir denken vom Wesentlichen aus: Ihrem Stifterwillen.


Phase 1: Zielklärung – Was soll wirklich bleiben?

Am Anfang steht kein Formular. Und kein Vertrag. Sondern ein Gespräch.

Ein geschützter Raum, in dem wir die wirklich entscheidenden Fragen stellen – mit Klarheit, mit Respekt und mit der Bereitschaft, genauer hinzuschauen.

 

Denn eine echte Lösung beginnt dort, wo das Ziel klar ist. Nicht oberflächlich, sondern schriftlich fixiert. Konkret. Prüffähig. Und ehrlich. Nur dann kann eine Struktur entstehen, die Sie langfristig entlastet – und mit der auch Ihre Familie gut leben kann.

 

Zielklärung bedeutet für uns:

  • Was möchten Sie auf der Eigentümerebene konkret erreichen?
  • Welche Motive und Werte stehen dahinter?
  • Welche Lebensbereiche sind berührt – Unternehmen, Familie, Vermögen?
  • Welche Ordnung brauchen diese Systeme – für heute, für morgen, für die nächste Generation?
  • Was muss unbedingt vermieden werden?
  • Wer muss einbezogen werden, damit die Lösung nicht nur rechtlich funktioniert, sondern auch menschlich hält?
  • Welche Optionen sehen Sie – und was wäre der Preis jeder dieser Optionen?

Wir denken dabei nicht in „richtig“ oder „falsch“. Wir denken in Varianten, in Konsequenzen – und in Lösungen, die in sich stimmig sind.

 

„Wie würden Sie Ihr Eigentum strukturieren, wenn es keine Steuern gäbe?“

 

„Was würde passieren, wenn das Vermögen vernichtet wäre?“

 

„Was möchten Sie, dass Ihre Familie über Sie sagt – in 20 Jahren?“

 

Solche Fragen sind kein Luxus. Sie sind die Grundlage jeder tragfähigen Struktur.

 

Wenn dieses Ziel klar ist – im persönlichen Gespräch herausgearbeitet, reflektiert und dokumentiert – dann beginnt die zweite Phase: die Entwicklung der Architektur.


Phase 2: Strukturentwicklung– Wie sieht die Vermögensarchitektur aus?

Wenn das Ziel klar ist, kann die Struktur präzise entwickelt werden. Nicht als Standardmodell, sondern als maßgeschneiderte Vermögensarchitektur – mit der Stiftung als stabilem und langfristig tragendem Fundament.

 

Die Kunst liegt dabei nicht in der Komplexität, sondern in der Differenzierung. Familie, Unternehmen und Vermögen folgen unterschiedlichen Logiken. Nur wenn diese Systeme klar getrennt, aber intelligent miteinander verbunden sind, entsteht eine Struktur, die langfristig funktioniert.

 

In dieser Phase gestalten wir:

 

  • Die Differenzierung der Lebensbereiche.Wer gehört zur Familie – rechtlich, emotional, wirtschaftlich? Wer trägt Verantwortung im Unternehmen? Wo liegt das private Eigentum, wo das Familienvermögen? Diese Fragen sind oft unangenehm – aber notwendig, wenn Konflikte vermieden und Klarheit geschaffen werden soll.
  • Die Wahl der richtigen Rechts- und Strukturform. Ob eine Stiftung in Liechtenstein, eine Parallelstruktur in Deutschland oder eine Holding mit internationaler Verzahnung die passende Lösung ist, hängt vom Ziel ab – nicht vom Steuerrecht allein. Wir beraten ergebnisoffen und strategisch – mit Blick auf langfristige Flexibilität, Substanzschutz und Governance.
  • Die Konzeption der Governance. Die Stiftungssatzung wird aus dem Stifterwillen entwickelt – nicht aus Mustervorlagen. Sie bestimmt, wer wann welche Rolle übernimmt. Familienmitglieder können eingebunden werden – aber ohne operative Überforderung. Kontrolle, Verantwortung und Mitwirkung werden klug verteilt – mit Organen wie Stiftungsrat, Protektor und ggf. einem unabhängigen Revisionsorgan.
  • Die Verzahnung mit bestehenden Regelungen. Eheverträge, Gesellschaftsverträge, Testamente, Familienverfassungen – wir schaffen Ordnung im Gewachsenen. Widersprüche werden aufgelöst, Regelungen integriert und tragfähig eingebunden.
  • Die steuerliche Absicherung. Wir gestalten nicht „gegen das Finanzamt“, sondern mit Weitblick. Wo möglich, werden steuerliche Privilegien genutzt. Wo nötig, werden Steuerfallen (z. B. Wegzugsbesteuerung) vermieden. Dabei arbeiten wir praxisbewährt mit spezialisierten Steuerberatern in Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz zusammen.

Eine gute Struktur ist wie eine gute Architektur:

Sie folgt einem klaren Plan, sie schützt, sie trägt – und sie passt zu ihrem Umfeld.

 

Wenn diese Vermögensstruktur steht – tragfähig, rechtlich fundiert und steuerlich abgesichert – folgt der nächste Schritt: die konkrete Umsetzung.


Phase 3: Umsetzung – Vom Plan zur Realität

 Eine gute Idee ist schnell formuliert. Eine echte Struktur braucht Substanz. Sobald der architektonische Entwurf steht, beginnt die präzise Umsetzung: rechtlich, steuerlich, operativ. Wir führen Sie durch diesen Prozess – Schritt für Schritt, ohne operative Überforderung und mit dem Blick auf das Wesentliche.

 

Diese Phase ist anspruchsvoll, weil sie verbindlich ist. Aus einem Entwurf wird eine Realität. Entscheidungen müssen getroffen, Dokumente verfasst, Zuständigkeiten geregelt werden. Genau dabei stehen wir an Ihrer Seite – mit Erfahrung, Übersicht und Verlässlichkeit.

 

In dieser Phase begleiten wir die Umsetzung in drei Schritten:

 

1. Klärung aller stiftungsrelevanten Inhalte

Wir vertiefen die bereits erarbeiteten Ziele mit Blick auf den konkreten Aufbau der Stiftung. Im Zentrum stehen dabei zentrale Fragen:

 

  • Was ist der Stifterwille – konkret, schriftlich, überprüfbar? Wir dokumentieren die Motive, Werte und strategischen Absichten, die zur Stiftungsgründung führen. Diese Klarheit bildet das Fundament jeder Satzung – und die Messlatte für ihre spätere Anwendung.
  • Was darf auf keinen Fall passieren? Jede gute Struktur schützt nicht nur Ziele, sondern auch vor Risiken. In dieser Phase benennen wir klar, was Sie vermeiden möchten – rechtlich, familiär und wirtschaftlich.
  • Wie wird wirtschaftliche Stabilität gesichert? Wir betrachten nicht nur das „Was“, sondern auch das „Wie“: Wie wird der Lebensstandard gesichert? Welche Liquidität wird benötigt? Welche Vermögenswerte bleiben außerhalb der Stiftung?
  • Wer soll beteiligt, wer geschützt werden? Wir klären, welche Personen zur Familie gehören, wer begünstigt werden soll – und welche Konsequenzen eine Begünstigung haben soll. Dabei beachten wir auch komplexe familiäre Konstellationen: Patchwork, Adoption, Kinder aus früheren Ehen, wirtschaftlich schwächere Angehörige.

2. Rechtlich belastbare Dokumente

Eine Stiftung ist nur so stark wie ihre Satzung. Wir entwickeln auf dieser Grundlage:

 

  • Eine Stiftungssatzung, die trägt.Keine Standardbausteine, sondern individuell ausgearbeitete Regelwerke mit klarer Präambel, differenzierter Governance und steuerlich wirksamer Ausgestaltung.
  • Maßgeschneiderte Nebendokumente. Begleitende Vereinbarungen gestalten wir zusammen mit bewährten Kooperationspartnern, z. B. zur Einbringung von Vermögenswerten, zur Ausgestaltung von Darlehen oder zur Abstimmung mit Testamenten, Eheverträgen und Gesellschaftsverträgen.
  • Verfahrensabstimmung mit Steuerberatern und Treuhändern. Gemeinsam mit unserem Premium-Netzwerk in Deutschland, Liechtenstein und der Schweiz stimmen wir die Struktur steuerlich ab – einschließlich verbindlicher Auskünfte oder Rulings, wo sinnvoll.

3. Gründung der Stiftung und Vermögensüberführung

Jetzt wird es konkret: Wir führen Sie durch den gesamten operativen Gründungsprozess:

 

  • Gründung der Stiftung in Liechtenstein – persönlich oder mit Vollmacht.
  • Einbringung der Vermögenswerte – durch Schenkung, Verkauf oder Darlehen.
  • Strukturierung und ggf. Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften.
  • Abstimmung mit Banken, Notaren, Finanzbehörden und Partnern.
  • Formalisierung der Governance – Besetzung von Organen, Protektorat, Begünstigtenkreisen.

 

Diese Phase ist der Moment der Verbindlichkeit.

Eine echte Lösung ist entstanden – nicht als Idee, sondern als rechtlich tragfähige Realität.

 

Nach der Gründung beginnt der nächste Abschnitt: die Begleitung. Denn auch die beste Struktur entfaltet ihre Kraft nur dann, wenn sie gut geführt und regelmäßig überprüft wird.


Phase 4: Begleitung – Verantwortung übernehmen und Strukturen lebendig halten

Mit der Gründung ist ein tragfähiger Ordnungsrahmen geschaffen. Doch jede Struktur lebt nur, wenn sie gepflegt, weitergedacht und angepasst wird. Genau hier beginnt die eigentliche Verantwortung – und unser langfristiges Begleitmodell.

 

Denn Stiftungsstrukturen sind kein „Einmalprojekt“. Sie entwickeln sich weiter: durch familiäre Veränderungen, wirtschaftliche Entwicklungen oder gesetzliche Neuerungen. Und sie entfalten ihre Stärke dann, wenn sie auch langfristig gut geführt sind – organisatorisch, menschlich und steuerlich.

 

Unsere Begleitung ist darauf ausgerichtet, diese Struktur lebendig zu halten. Wir unterstützen Stifter, Stiftungsgremien und Familienangehörige auf Wunsch über viele Jahre hinweg – vertrauensvoll, sachlich und vorausschauend.

 

1. Verantwortung als Protektor

Auf Wunsch übernehmen wir die Rolle des Protektors. Diese Funktion ist das zweite zentrale Organ neben dem Stiftungsrat – mit dem Ziel, den Stifterwillen dauerhaft zu sichern.

 

Unsere Aufgaben als Protektor:

  • Schutzfunktion: Wir überwachen die Einhaltung des Stifterwillens, prüfen Beschlüsse des Stiftungsrats und haben – wo vereinbart – ein Vetorecht bei Satzungsänderungen.
  • Kommunikationsschnittstelle: Wir sind Ansprechpartner für Begünstigte, Familienmitglieder und Kooperationspartner – insbesondere, wenn Konflikte vermieden oder geklärt werden sollen.
  • Weiterentwicklung: Wir regen Anpassungen an, wenn sich Lebensumstände, familiäre Konstellationen oder steuerliche Rahmenbedingungen verändern – stets im Sinne der ursprünglichen Zielsetzung.

2. Stiftungsbegleitung in Deutschland

Bei deutschen Familienstiftungen unterstützen wir Stifter und Organe in der langfristigen Strukturpflege:

  • Satzungsänderungen bei veränderten Lebenslagen.
  • Prüfung und Optimierung der Governance.
  • Begleitung bei der Einbindung der nächsten Generation.
  • Unterstützung bei der Klärung offener Fragen und interner Rollen.

Wir begleiten und helfen, komplexe Zusammenhänge verständlich zu machen und tragfähige Entscheidungen zu treffen.

 

3. Regelmäßige Überprüfung der Stimmigkeit

Wir bieten auf Wunsch regelmäßig strukturierte Reviews an – z. B. jährlich oder anlassbezogen. Dabei prüfen wir gemeinsam:

  • Stimmt die Struktur noch mit den ursprünglichen Zielen überein?
  • Gibt es neue rechtliche oder steuerliche Entwicklungen?
  • Hat sich die familiäre oder wirtschaftliche Situation verändert?
  • Sind alle begleitenden Dokumente noch aktuell?

So sichern wir, dass die Lösung nicht nur heute, sondern auch in zehn oder zwanzig Jahren tragfähig bleibt.

 

4. Schnittstellen zu angrenzenden Themen

Die Begleitung endet nicht bei der Stiftung. In vielen Fällen ergibt sich langfristiger Abstimmungsbedarf mit angrenzenden Bereichen:

  • Family Governance und Familienverfassung
  • Einbindung nachfolgender Generationen
  • Unternehmensnachfolge und operative Führung
  • Internationale Besteuerung und Wohnsitzplanung

Hier greifen wir auf unser eingespieltes Netzwerk zurück – oder arbeiten mit Ihren bestehenden Partnern Hand in Hand.

 

Eine echte Lösung wirkt nicht nur am Gründungstag. Sie wirkt, wenn sie getragen wird – durch die richtigen Menschen, durch eine klare Ordnung und durch verlässliche Begleitung.


Phase 5: Vernetzung & Koordination – Das Ganze im Blick behalten

Eine echte Lösung ist immer mehr als ein Dokument. Sie ist ein funktionierendes System – mit unterschiedlichen Beteiligten, Spezialisten und Perspektiven. Damit dieses System langfristig stabil bleibt, braucht es Klarheit, Koordination und ein durchdachtes Zusammenspiel.

 

Wir verstehen uns in vielen Projekten als zentraler Sparringspartner auf der Eigentümerebene – und übernehmen die Verantwortung dafür, dass alle Bausteine ineinandergreifen: juristisch, steuerlich, familiär und wirtschaftlich.

 

1. Projektsteuerung mit Weitblick

Bei grenzüberschreitenden Strukturen – z. B. mit Gesellschaften in Deutschland, Stiftungen in Liechtenstein und Beteiligungen in der Schweiz – übernehmen wir die inhaltliche und organisatorische Koordination:

  • Strukturierung und Moderation komplexer Abstimmungsprozesse
  • Kommunikation mit Steuerberatern, Banken, Treuhanunternehmen, Notaren und Anwälten
  • Koordination steuerlicher und rechtlicher Spezialthemen

Wir bleiben an Ihrer Seite – als Ansprechpartner, der das Ganze überblickt.

 

2. Zusammenarbeit im Premium-Netzwerk

Wir arbeiten mit einem ausgewählten Netzwerk aus Beratern, Coaches, Strategen und Finanzexperten zusammen, u. a.:

  • Familienstrategieberater und Coaches für Familienunternehmen
  • Steuerberater für internationale Strukturierung und Verbindliche Auskünfte
  • Konfliktberater, Mediatoren und Nachfolgecoaches
  • Spezialisten für Rulings in Liechtenstein und der Schweiz

So stellen wir sicher, dass auch komplexe Fragestellungen im Kontext Ihrer Struktur gelöst werden – mit Substanz und Präzision.

 

3. Zusammenarbeit mit Ihren bestehenden Beratern

Wir setzen dort an, wo Sie stehen. Viele unserer Mandanten arbeiten bereits seit Jahren mit vertrauten Anwälten, Steuerberatern oder Bankverbindungen. In diesen Fällen stimmen wir uns eng mit Ihren bestehenden Beratern ab – fachlich auf Augenhöhe, menschlich kollegial und immer mit dem Ziel, Ihre Lösung zu stärken.

 

Wir bringen nicht alle Antworten – aber wir wissen, welche Fragen gestellt werden müssen, wer sie beantworten kann und wie aus vielen Bausteinen ein tragfähiges Ganzes wird.


Beispiele unserer interdisziplinären Projektzusammenarbeit:

Wir haben zahlreiche etablierte Partner, mit denen wir erfolgreich zusammenarbeiten oder in der Vergangenheit erfolgreich Projekte begleitet haben. 

 

Einen Eindruck aus der Praxis und den Themen in dieser Zusammenarbeit finden Sie in unseren Gastbeiträgen. 


Der nächste Schritt: Echte Klarheit schaffen

Wenn Sie an einem Punkt stehen, an dem Sie nicht einfach weitermachen können wie bisher – und wenn Sie keine weiteren Ideen, sondern eine echte Lösung suchen – dann ist jetzt der richtige Moment für ein erstes, vertrauliches Gespräch.

 

Unser Beratungsangebot beginnt nicht mit einem Formular. Sondern mit einem Gespräch, das den richtigen Rahmen schafft:

  • zur Klärung Ihrer Ziele auf der Eigentümerebene,
  • zur Einordnung Ihrer familiären, unternehmerischen und finanziellen Situation,
  • zur Entwicklung eines tragfähigen Wegs – in Ihrem Tempo, mit echter Substanz.

Informieren Sie sich über unser Beratungsangebot

 

Oder nehmen Sie direkt Kontakt auf – gerne persönlich, vertraulich und ohne Zeitdruck.

 

Denn gute Entscheidungen brauchen keinen Druck. Sondern Klarheit.


Mit der Familienstiftung das Vermögen schützen
Mit einer Liechtensteiner Familienstiftung schützen Sie Ihr Vermögen.


Sie haben weitere Fragen zur Familienstiftung?

Melden Sie sich gerne bei uns - entweder über ein Erstgespräch mit der Mandantenbetreuung, oder Sie schreiben uns eine E-Mail. 

 

Schauen Sie auch in unserer Rubrik Infothek, dort finden Sie unsere Artikel zur Familienstiftung.  Unsere Artikel zur Schweiz sind hier zu zu finden und unsere Beiträge zu Liechtenstein finden Sie hier.


Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner berät Sie bei der Gründung Ihrer unternehmensverbundenen Familienstiftung.

Thorsten Klinkner

Rechtsanwalt und Steuerberater Thorsten Klinkner führt die Rechtsanwalts- und Steuerberatungsgesellschaft Unternehmerkompositionen GmbH. Er ist auf die Gestaltung von nationalen und internationalen Stiftungs-Strukturen spezialisiert und hat bereits über 150 Gründungsprojekte erfolgreich begleitet.