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Muss das gesamte Privatvermögen aufgewendet werden, um eine Familienstiftung zu errichten?

Antwort:

Die genaue Antwort hängt letztlich natürlich von der Liquidität des potentiellen Stifters ab. In der Regel ist dies zu verneinen. Damit ist auch die Frage beantwortet, ob eine Familienstiftung ausschließlich für sehr große Vermögen sinnvoll ist. Es kann die Ruhe des Stifters oder einer Familie deutlich stören, wenn er das Gefühl hat, sich in einem Schritt sofort im Privatvermögen gänzlich entreichern zu müssen. Es gibt keine gesetzlich vorgesehene Mindestkapitalausstattung bei einer Stiftung.


Wie hoch das Grundstockvermögen einer Stiftung mindestens sein muss, beurteilt im sogenannten Vorprüfungsverfahren die jeweils zuständige Stiftungsbehörde. Bewertungsmaßstab für die Behörde sind die in der Stiftungssatzung formulierten Stiftungszwecke. Die Erträge des Grundstockvermögens müssen prognostisch ausreichen, um die Zweckverwirklichung dauerhaft und nachhaltig sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist bei einer Familienstiftung in der Regel eine deutlich niedrigere Kapitalausstattung erforderlich, als es bei einer gemeinnützigen Stiftung der Fall ist.

 

Rein rechtlich betrachtet ist die Übertragung von Privatvermögen an die durch den Stifter errichtete Familienstiftung eine Entreicherung im Privatvermögen. Sobald die Stiftung anerkannt ist, verwaltet der Stifter (wunschgemäß nach seinen Prinzipien, wie er es auch im Privatvermögen gehandhabt hat) fremdes Vermögen, nämlich das der Stiftung.

Ideal ist es deshalb, sich durch die Errichtung einer Familienstiftung nach und nach an den Gedanken der eigenen Entreicherung zu gewöhnen. Im Prozess der Errichtung der Stiftung erscheint dieser Schritt für die Stifter oder Interessenten bisweilen eine große Hürde darzustellen. Aus der Praxis lässt sich berichten, dass diese große Hürde bereits nach kürzester Zeit überwunden ist. Der Stifter sieht als bisheriger Vermögensinhaber, dass er, wenn er dies in der Satzung entsprechend geregelt hat, weiterhin die vollständige Kontrolle über das bisherige Privatvermögen hat. Zudem hat er die Ruhe und Sicherheit gewonnen durch die Gewissheit, dass das bisherige Privatvermögen im sicheren Vermögenshafen der Familienstiftung ist. Sein persönliches Schicksal ist damit nicht länger unmittelbar an die Vermögenswerte im Stiftungseigentum gekoppelt.

 

Während des Prozesses der Errichtung einer Familienstiftung ist in den allermeisten Fällen die Frage der Stifter: „Was muss ich mindestens an Vermögensausstattung aufwenden, damit ich eine Familienstiftung errichten kann?“. Bereits nach ein oder zwei Jahren der Eingewöhnung an die neue Struktur wandelt sich die Frage in eine andere Richtung, beispielhaft formuliert: „ Wie bekomme ich nun endlich (möglichst steuerneutral) mein restliches oder den Großteil meines Privatvermögens in die Stiftung?“ Dieser Wandel spricht immer wieder eine deutliche Sprache und wirkt sich nachhaltig auf die Ruhe und den Frieden in der Gesamtfamilie aus.


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