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Was ist eine Stiftung & Co. KGaA?

Antwort:

Bei einer Stiftung & Co. KGaA handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), bei der eine Stiftung als Komplementär die Rolle der persönlichen haftenden Gesellschafterin übernimmt:


 

Um die Strukturidee zu verstehen, bietet sich zunächst ein Blick auf die KGaA an:

 

Mit einer KGaA vereinen Sie gezielt die Eigenschaften einer Kommanditgesellschaft (KG) mit denen einer Aktiengesellschaft (AG). Wie die AG und die Societas Europaea (SE) ist auch die KGaA eine Kapitalgesellschaft. Mit einer KGaA steht Ihnen also der Gang an die Börse offen, um für Wachstumsinvestitionen frisches Geld am Kapitalmarkt einzusammeln. Von der KG wird die Unterscheidung in zwei Gruppen von Gesellschaftern übernommen: der Komplementär haftet persönlich mit seinem Vermögen, ist im Innenverhältnis zur Geschäftsführung und im Außenverhältnis zur Vertretung berechtigt. Als zweite Gruppe von Gesellschaftern kommen die Kommanditaktionäre hinzu. Der Komplementär hat eine deutlich stärkere Stellung als der Vorstand einer AG. Gegen seinen Willen können die Kommanditaktionäre keine Maßnahmen durchführen, auch besteht keine Möglichkeit, den Komplementär durch die Hauptversammlung „abzuwählen“. 

 

In der deutschen Wirtschaft ist die KGaA regelmäßig dort anzutreffen, wo die Steuerung des Unternehmens in der eigenen Hand verbleiben, gleichzeitig aber die Präsenz am Kapitalmarkt erreicht werden soll. Prominente Beispiele sind

  • Henkel AG & Co. KGaA,
  • Fresenius SE & Co. KGaA und Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA,
  • Merck KGaA und, für die Fußballfans unter Ihnen,
  • Borussia Dortmund (börsennotiert), 1. FC Köln und Hertha BSC (jeweils GmbH & Co. KGaA).

Wird die Stellung des Komplementärs von einer rechtsfähigen Stiftung (§§ 80 bis 89 BGB) eingenommen, handelt es sich um eine Stiftung & Co. KGaA. Prominente Beispiele für eine Stiftung & Co. KG sind die Dussmann Stiftung & Co. KGaA und die CEWE Stiftung & Co. KGaA. 

 

Möchten Sie die operativen Risiken der KGaA (bzw. des Komplementärs) von der Stiftung trennen, empfehlen wir, eine andere (nicht börsennotierte) Kapitalgesellschaft als Komplementärin einzusetzen, deren Anteile dann wiederum von einer Stiftung gehalten werden („stiftungsverbundene KGaA“):

 


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