Welche Finanzierungsformen sind in den Tochtergesellschaften einer unternehmensverbundenen und immobilienbezogenen Familienstiftung möglich?

Antwort:

Vergleichbar mit einem Menschen kann eine Familienstiftung als verselbstständigte Vermögensmasse keine Anteilseigner oder Mitglieder haben. Übertragen Mitglieder der Stifterfamilie ihr Vermögen an die Familienstiftung, wird diese zur neuen Eigentümerin. Auf diese Weise können die Anteile inhabergeführter Unternehmen dem Privatvermögen der Eigentümerfamilie entzogen und wirksam vor persönlichen Schicksalsschlägen geschützt werden.


Die Familienstiftung steht dabei als generationenübergreifender, stabiler Anteilseigner an der Spitze der Unternehmensgruppe und fungiert als Holding. Im Hinblick auf die Finanzierung der Unternehmen unter dem gemeinsamen Dach der Familienstiftung begegnen uns in der Beratungspraxis regelmäßig die folgenden Fragen: 

  • „Müssen die Unternehmen jetzt jedes Jahr alles an die Familienstiftung ausschütten oder dürfen Gewinne auch weiterhin thesauriert/reinvestiert werden?“ 
  • „Vergeben Banken überhaupt Kredite an Familienstiftungen?“
  • „Wie stellt die Familienstiftung ihren Tochternehmen am besten Geld zur Verfügung?“
  • „Kann sich die Familienstiftung auch Geld von ihren Tochterunternehmen leihen?“

Vor diesem Hintergrund werden die wichtigsten Eckpunkte zur Finanzierung der stiftungsverbundenen Unternehmen im Folgenden näher vorgestellt. Grundlegend kommen als Finanzierungswege die Innenfinanzierung oder die Außenfinanzierung mit Eigenkapital oder mit Fremdkapital in Frage:

 

Innenfinanzierung mit Eigenkapital

Anders als bei gemeinnützigen Stiftungen sieht das Gesetz für eine (rein privatnützige) Familienstiftung kein Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vor. Somit steht es der Stifterfamilie frei, die Gewinne auf Ebene der stiftungsverbundenen Unternehmen in den laufenden Geschäftsbetrieb zu reinvestieren oder die Gewinne vorzutragen bzw. in die Gewinnrücklage einzustellen. Alternativ können sie an die Stiftung ausgeschüttet und zur Förderung der Stifterfamilie genutzt oder innerhalb der Unternehmensgruppe als Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Im Ergebnis bleibt die Unternehmensgruppe also vollkommen flexibel, was die Verwendung der Gewinne betrifft. 

 

Außenfinanzierung mit Eigenkapital 

Je nach Rechtsform der Tochterunternehmen kann die Familienstiftung frisches Eigenkapital in Form von Einlagen bereitstellen. Bei Kapitalgesellschaften besteht der normale Weg darin, dass eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage vereinbart wird. 

 

Beraterhinweis: In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass der Stiftungsvorstand eine Zahlung der Stiftung ohne vorherigen Darlehensvertrag oder Beschluss einer Zuzahlung in die Kapitalrücklage veranlasst. Handelsrechtlich ist diese Zahlung als „sonstiger betrieblicher Ertrag“ zu erfassen. Steuerrechtlich handelt es sich um eine verdeckte Einlage. Hier ist aus Beratersicht sicherzustellen, dass die Zahlung als Erhöhung des steuerlichen Einlagekontos verbucht wird. 

 

Außenfinanzierung mit Fremdkapital

Hierbei erfolgt die Finanzierung über ein Darlehen. Vergibt die Familienstiftung ein Darlehen an ein stiftungsverbundenes Unternehmen, ist formell darauf zu achten, dass zunächst eine fremdübliche Verzinsung (derzeit ca. 2%) vereinbart wird. Diese Vereinbarung sollte in Form eines schriftlichen Vertrags fixiert werden, der im Vorfeld jedweder Zahlungen abgeschlossen sein muss und dessen Regelungen wie vereinbart umgesetzt werden. Auf diese Weise können die freien Mittel der Familienstiftung produktiv in den eigenen Tochterunternehmen angelegt werden. Umgekehrt können auch die Unternehmen der Stiftung Darlehen zur Verfügung stellen, um zum Beispiel das Stiftungsvermögen um zusätzliche Ertragsquellen zu erweitern.

 

Alternativ können Banken als Darlehensgeber fungieren. Auch die Familienstiftung selbst kann Darlehensnehmerin sein. Da ihre Existenz und ihr Vermögen nicht an das Schicksal einzelner Personen geknüpft ist, besteht für die Bank nicht das Risiko eines plötzlichen Erbfalls, in dessen Zuge die Darlehensforderung verloren geht. Diese Eigenschaft als „stabile Darlehensnehmerin“ macht die Familienstiftung für Banken zu einer attraktiven Vertragspartnerin.