Ich möchte die Kinder und Enkelkinder fair behandeln. Wie gelingt das?

Antwort:

Zentral sind die Prozessgerechtigkeit und die sorgfältige Betrachtung der relevanten Systeme (insbesondere Familie, Eigentum, Unternehmen). Um Gerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen, bedarf es einer Trennung der verschiedenen Ebenen und Möglichkeiten. Die unternehmensverbundene Stiftung schafft dafür die richtige Basis, da zwei grundsätzliche Lösungen für die finanzielle Unterstützung vorhanden sind.


Familienmitglieder können operativ im Unternehmen tätig werden. Für ihre Leistung erhalten sie eine individuell vereinbarte Vergütung. Das entspricht der betriebswirtschaftlichen Logik im Unternehmen.

 

Weitere Unterstützung kann leistungsunabhängig aus dem Ertrag in der Stiftung erfolgen. Je nach Ausgestaltung der Stiftungssatzung – die einzig und allein durch den Stifter erfolgt – werden bis zu 100 Prozent der Erträge der Stiftung, also der Gewinne aus der eingebrachten Ertragsquelle, an die Bezugsberechtigten ausgeschüttet. Die Aufteilung wiederum ist auch Angelegenheit des Stifters, in der Regel in Abstimmung mit seiner Familie. Auf diese Weise erhalten die Familienmitglieder finanzielle Förderung, die operativ nichts mit dem Unternehmen zu tun haben. Mit einer derartigen Förderung können familiäre Prinzipien in der Gewinnverwendung sachgerecht und individuell geregelt werden.

 

Damit ist die Versorgung der Familie auch dann gewährleistet, wenn der Geschäftsführer-Gesellschafter aus dem Unternehmen ausscheidet und ein Fremdmanagement installiert wird. Die Gewinne verbleiben in der Familie, wie es auch in Alleingesellschafterstellung der Fall wäre. Auch punktuelle Finanzierungen für Ausbildung, Unternehmensgründung etc. durch die Stiftung sind immer möglich.

 

Das ist besonders bei wachsenden Familien wichtig, um alle Beteiligten fair und nachvollziehbar am Familienunternehmen partizipieren zu lassen – jeder auf seine Weise. Gehören dem Gründer in der Regel noch 100 Prozent, gehen dann jeweils 50 Prozent auf zwei Kinder über, während deren zwei Kinder irgendwann jeder 25 Prozent besitzen und so weiter. In der fünften Generation sind es in diesem Beispiel schon 16 Gesellschafter. Die Gefahr einer Zersplitterung der Gesellschaftsanteile ist also sehr groß.

 

Bei der unternehmensverbundenen Stiftung hält diese die Anteile am Unternehmen und sorgt dadurch für Ruhe und Gelassenheit. Vermögenswerte müssen gerade nicht aufgeteilt werden (mit aufwendigen Bewertungen), sondern bleiben als gemeinsame Substanz erhalten.

 

Die Familienstiftung übernimmt als rechtlich selbstständiges Dach die Eigentümerrolle über ein Vermögen, sodass grundsätzlich keine Vermögenswerte aufgespalten oder geschädigt werden können – weder durch Streitigkeiten, ungünstige steuerliche Lösungen, der Angst vor Verantwortung oder anderen internen und externen Risiken.