Welcher Unterschied besteht bei der Unternehmensnachfolge im Vergleich von Personen- und Kapitalgesellschaften?

Antwort:

Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH, ist der Gesellschaftsanteil grundsätzlich wegen der Regelung in § 15 Absatz 1 GmbHG vererblich. Anders sieht es bei Personengesellschaften aus; hier sieht das Gesetz dies grundsätzlich nicht vor. Der Gesellschaftsanteil geht bei dieser Gesellschaftsform entweder an die übrigen Mitgesellschafter über oder die Gesellschaft wird bei Unterschreitung einer gewissen Personenanzahl automatisch aufgelöst. Von diesem gesetzlichen Grundsatz kann allerdings gesellschaftsvertraglich abgewichen werden.