Was ist eine Stiftung von Todes wegen?

Antwort:

Die Stiftung von Todes wegen wird erst durch die letztwillige Verfügung des Stifters errichtet. Dies geschieht in der Regel durch ein Testament, kann aber auch durch einen Erbvertrag bestimmt werden. Diese Verfügung ersetzt das Stiftungsgeschäft und legt schon die Grundsätze der späteren Stiftung fest.


Der Stifter kann die Durchsetzung seines Willens und damit die Stiftungserrichtung durch eine Festlegung eines Testamentsvollsteckers unterstreichen. Es bleibt allerdings der Nachteil, dass der Stifter aufgrund der Stiftungserrichtung erst nach seinem Ableben die Ausgestaltung der Satzung sowie die Auseinandersetzung mit eventuell benachteiligten Erben nicht mehr beaufsichtigen kann. Damit nimmt der Stifter das Risiko in Kauf, die Verantwortung für eine Stiftung in die Hände anderer Personen zu geben.