Zahlt eine Stiftung Familiensteuer?

Nein. Der Kirchensteuerpflicht unterliegen in Deutschland ausschließlich die Mitgliedern der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Mitglieder einer Religionsgemeinschaft können ausschließlich Menschen sein. Stiftungen können als juristische Personen nicht der Kirchensteuerpflicht unterliegen. Auch eine Stiftung, deren Zweck darin besteht, kirchliche Zwecke im Sinne des § 54 der Abgabenordnung zu fördern, zahlt damit keine Kirchensteuer.