Antwort:
Ja, eine Stiftung kann Kredite vergeben. Vergibt eine Stiftung das Darlehen zu fremdüblichen Konditionen, handelt es sich hierbei um eine Form der Vermögensverwaltung im Sinne einer Ertragserwirtschaftung. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass die Stiftung an ihre Begünstigten Darlehen zu vergünstigten Konditionen oder gar zinslos vergibt. In diesen Fällen ist zu beachten, dass der ersparte Zinsaufwand auf Ebene des Begünstigten steuerpflichtig ist.