Antwort:
Es ergeben sich aus der Übertragung von Unternehmensanteilen an eine Familienstiftung wesentliche Vorteile.
Zusammengefasst:
- Die Gesellschaftsanteile sind dem eigenen Privatvermögen entzogen. Sie sind damit entkoppelt von einer möglichen Geschäftsführerhaftung im Privatvermögen. Die Gesellschaftsanteile werden zudem nicht mehr weitervererbt. In Todesfällen bleiben die Gesellschaftsanteile unverändert Stiftungsvermögen. Der Stifter befreit zudem die nachfolgenden Generationen von der Bürde, Eheverträge abschließen zu müssen, wie dies in den allermeisten Unternehmerfamilien der Fall ist.
- Die Unternehmensleitlinien können in der Stiftungssatzung niedergeschrieben werden. Es kann zur Pflichtaufgabe des Stiftungsvorstands erhoben werden, als Vertreter der Gesellschafterin (=Familienstiftung) bei der Auswahl der Geschäftsführer der stiftungsverbundenen Unternehmen darauf zu achten, dass die handelnden Personen diese Leitlinien achten und leben.
- In zahlreichen Fällen beruhigt die Übertragung der Anteile an eine Familienstiftung wegen der unter a. genannten Punkte die Mitarbeiter eines Unternehmens, das von einem auf das Ruhestandsalter zugehenden Unternehmen geführt wird.