Sollte eine Familienstiftung private Kosten der Stifterfamilie übernehmen?

Antwort:

Steuerrechtlich führt die Übernahme privater Kosten zu einer kapitalertragsteuerpflichtigen Zuwendung an den Begünstigten. Auf Ebene der Stiftung liegen in dieser Höhe satzungsgemäße Aufwendungen vor, die sich nicht steuermindernd auswirken.


Dieser Punkt sollte von Beraterseite stets klargestellt werden, da mit der Übernahme privater Kosten regelmäßig die Hoffnung verbunden wird, dass es sich auf Ebene der Stiftung um Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten handelt. Aus Dokumentationsgründen empfiehlt es sich, dass die Stiftung die Zahlung zunächst direkt an den Begünstigten leistet (und beim Finanzamt die Kapitalertragsteuer anmeldet). Anschließend kann der Begünstigte die privaten Kosten mit dieser Zuwendung finanzieren.