Was ist eine „Selbstzweckstiftung“?

Antwort:

Um von der Stiftungsbehörde als rechtsfähig anerkannt werden zu können muss in dem Stiftungsgeschäft der Stiftung zumindest ein Zweck festgelegt werden, den die Stiftung aus den laufenden Erträgen des Stiftungsvermögens zu fördern hat. Als Stiftungszweck nicht ausreichend ist typischerweise der reine Erhalt des Stiftungsvermögens. In diesem Fall spricht man von einer (unzulässigen) Selbstzweckstiftung.