Fallen für gemeinnützige Stiftungen Gerichtsgebühren in einem Erbscheinsverfahren an?

Antwort: 

Nein. Eine nach den Regelungen der Abgabenordnung als gemeinnützig anerkannte Stiftung ist im Erbscheinsverfahren auch dann von der Erhebung von Gerichtsgebühren befreit, wenn sie einen der Regelbesteuerung unterliegenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält.