Was versteht man unter einer „Unternehmensträger-Stiftung“ und einer „Beteiligungsträger-Stiftung“?

Antwort:

Anders als bei den Begriffen „Familienstiftung“ oder „gemeinnützige Stiftung“ handelt es sich bei der „Unternehmensträger-Stiftung“ und der „Beteiligungsträger-Stiftung“ um reine Literaturbegriffe. Hierbei werden Stiftungen mit inhaltlichem Bezug zu einem Unternehmen zunächst als „Unternehmensstiftung“ oder „unternehmensverbundene Stiftung“ bezeichnet. Diese werden im zweiten Schritt unterschieden in „Unternehmensträger-Stiftungen“ und „Beteiligungsträger-Stiftungen“.


Unternehmensträger-Stiftungen betreiben selbst ein Unternehmen in der Rechtsform einer Stiftung. Diese Variante ist in der Praxis selten anzutreffen, da Stiftungen dem langfristigen Schutz von Vermögen dienen sollen und deshalb nicht den operativen Risiken eines Unternehmens ausgesetzt werden sollen. Im Regelfall errichtet man deshalb Beteiligungsträger-Stiftungen, die als Gesellschafter bzw. Holding lediglich die Anteile einer operativ tätigen Gesellschaft (z. B. einer GmbH) halten.