Wie kann eine Stiftung eine Betriebsaufspaltung stabilisieren?

Antwort:

Ein Unternehmer verpachtet seiner GmbH ein von dieser genutztes Betriebsgrundstück (Betriebsaufspaltung). Ändert sich in der Folge etwas an der Gesellschafterstellung des Unternehmers (Auflösung der Betriebsaufspaltung), käme es zu der Besteuerung der stillen Reserven des Grundstücks, weil dieses durch die Verpachtung im Betriebsvermögen liegt. Zudem ist sein Anteil an der GmbH nunmehr betriebsnotwendiges Vermögen.


Ist die Familienstiftung alleinige Gesellschafterin einer GmbH und gleichzeitig Eigentümerin eines an das Unternehmen verpachteten Betriebsgrundstücks, beherrscht sie sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen durch die Person des Stiftungsvorstands. Beim Wechsel des Stiftungsvorstands ändert sich nichts an der personellen Identität, sodass die Betriebsaufspaltung langfristig aufrechterhalten wird. Gleichzeitig wird das Grundstück nach wie vor getrennt von dem wirtschaftlichen Risiko der GmbH gehalten.