Was ist eine „Doppelstiftung“?

Antwort: 

Bei einer Doppelstiftung handelt es sich um eine Rechtsstruktur, die typischerweise aus zwei Stiftungen und einer Kapital- oder Personengesellschaft besteht. Die Stiftungen fungieren als Holding, die Personen- oder Kapitalgesellschaft als operative Gesellschaft. Üblicherweise wird hierfür jeweils eine gemeinnützige und eine (privatnützige) Familienstiftung eingesetzt. Auf diese Weise kann die Stifterfamilie durch die Familienstiftung versorgt werden, während die gemeinnützige Stiftung ihre Erträge zur Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke verwendet. 


Seit Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 kann die Doppelstiftung außerdem interessant sein, weil Betriebsvermögen nur noch bis zu einer Wertobergrenze von EUR 26 Mio. steuerfrei an eine Familienstiftung übertragen werden. Diese Wertobergrenze gilt nicht für Vermögensausstattungen einer gemeinnützigen Stiftung. So kann zum Beispiel ein Teil des Vermögens unter Nutzung der EUR 26 Mio.-Grenze steuerfrei an eine Familienstiftung übertragen werden, während das verbleibende Vermögen an eine gemeinnützige Stiftung übertragen wird.