Wann zahlt eine Familienstiftung Gewerbesteuer?

Antwort:

Familienstiftungen zahlen nur dann Gewerbesteuer, wenn sie einen Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes betreiben. Dies kommt nur selten vor, weil Stiftungen in der Regel als Holding fungieren und nicht selbst ein Unternehmen betreiben. Familienstiftungen unterliegen typischerweise dann der Gewerbesteuer, wenn sie mit Photovoltaikanlagen Strom erzeugen und in das Netz einspeisen oder wenn sie im Rahmen einer Betriebsaufspaltung als Besitzgesellschaft fungieren.