Umsatzsteuerliche Organschaft: Welche stiftungsverbundenen Unternehmen können Organgesellschaften sein?

Antwort:

Fungiert eine Stiftung als Organträgerin, kommen neben Kapitalgesellschaften auch Personengesellschaften als Organgesellschaften in Frage. Typischer Fall einer umsatzsteuerlichen Organschaft unter Beteiligung von Personengesellschaften ist eine GmbH & Co. KG, bei der die Stiftung sämtliche Anteile der Komplementär-GmbH und der KG hält, ein Grundstück an die KG vermietet und bei der die Geschäftsführung der GmbH und der Vorstand der Stiftung von denselben Personen wahrgenommen wird.

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    Dirk Stiller (Donnerstag, 07 Februar 2019 08:48)

    Vorab vielen Dank für dieses tolle und lesenswerte Format.
    Zur Organschaft eine Frage: ist eine Konstellation denkbar, in der es zu einer Betriebsaufspaltung mit einer Stiftung kommt (etwa bei der Vermietung AN eine Stiftung)?
    Viele Grüße Dirk Stiller

  • #2

    Mattheo Ens (Donnerstag, 07 Februar 2019 16:28)

    Sehr geehrter Herr Stiller,

    eine Betriebsaufspaltung mit einer Stiftung ist durchaus möglich.

    Einfachster Fall:
    Die Stiftung vermietet ein Bürogebäude an eine GmbH, an der sie zu 100% beteiligt ist.

    Entscheidend für eine Betriebsaufspaltung ist, dass das Bürogebäude eine wesentliche (Betriebs-)Grundlage der GmbH ist (sachliche Verflechtung) und ein einheitlicher Geschäfts- und Betätigungswille in Stiftung und GmbH ausgeübt werden kann (personelle Verflechtung).

    Letzteres ist beispielsweise der Fall, weil sowohl die operativen Geschäfte der Stiftung als auch die der GmbH durch den Stiftungsvorstand geführt werden, wenn er die Stimmrechte für die Stiftung (Mehrheitsgesellschafterin) in der GmbH ausübt.

    Da die Stiftung in der Konstellation 100% der Anteile an der GmbH hält und der Vorstand die Geschäfte der Stiftung und der GmbH führt, kann eine Betriebsaufspaltung insbesondere auch stabilisiert werden, da eine personelle Verflechtung unabhängig von etwaigen Schicksalen einer natürlichen Person aufrechterhalten wird.

    Ein Personenwechsel innerhalb des Vorstands wäre folglich schadlos möglich.