Antwort:
Unter den Rechtsformen des deutschen Gesellschaftsrechts ist ein Börsengang mit einer Aktiengesellschaft (AG) oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) möglich. Der Börsengang kann mit der Rechtsform einer Stiftung kombiniert werden.
Exemplarisch kann ein Tochterunternehmen einer Stiftung in die Rechtsform einer AG umgewandelt werden oder die Stiftung kann als persönlich haftende Gesellschafterin einer KGaA fungieren, sodass eine Stiftung & Co. KGaA vorliegt. Bei derartigen Strategien, bei denen ein stiftungsverbundenes Unternehmen an die Börse gebracht wird, kommt der Slogan Mit der Stiftung an die Börse ins Spiel.