Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten gibt es für die Gesellschaftsanteile von stiftungsverbundenen GmbHs?

Antwort:

Im Gesellschaftsvertrag einer GmbH können individuelle Regelungen darüber getroffen werden, wie hoch das Gewinnbezugsrecht und der Stimmanteil der einzelnen Anteile ausfallen sollen. Es ist lediglich erforderlich, dass die Gesellschafterversammlung mehrheitsfähig bleibt.


Exemplarisch besteht die Möglichkeit, eine Familienstiftung zu 10% und eine gemeinnützige Stiftung zu 90% an dem Kapital einer GmbH zu beteiligen. Hierbei handelt es sich um eine sog. Doppelstiftung. Nun kann zum Beispiel geregelt werden, dass der 10%ige Anteil der Familienstiftung das Recht auf 50% der Gewinnausschüttungen und 90% der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung einräumt.