Kann eine gemeinnützige Stiftung einzelne Personen begünstigen?

Antwort:

Eine Begünstigung einzelner Personen oder auch einzelner Familien ist bei gemeinnützigen Stiftungen ausgeschlossen. Stattdessen muss sie Zwecke erfüllen, welche der Allgemeinheit, also einem nicht abgeschlossenen Personenkreis, zugutekommen.