Antwort:
Unter einer selbstständigen Stiftung versteht man eine rechtsfähige Stiftung im Sinne der §§ 80 bis 89 BGB. Ihre Rechtsfähigkeit und damit ihren Status als juristische Person erlangt die Stiftung mit Anerkennung durch die Stiftungsbehörde. Im Unterschied dazu ist eine unselbstständige Stiftung keine juristische Person und auch keine Rechtsform im eigentlichen Sinne. Stattdessen handelt es sich um ein Vermögen, das von einem Treuhänder auf Basis eines Treuhandvertrags verwaltet wird.