Was ist damit gemeint, dass eine Stiftung „rechtsfähig“ ist?

Antwort:

"Rechtsfähigkeit" bedeutet, dass eine Stiftung – wie zum Beispiel auch volljährige Menschen oder Kapitalgesellschaften – im Rechtsverkehr in eigenem Namen agieren können. Als rechtsfähige juristische Person kann die Stiftung zum Beispiel Kauf-, Darlehens- oder Mietverträge abschließen. Weiterhin ist die Stiftung selbst Eigentümerin des Stiftungsvermögens und der laufenden Erträge, nicht mehr der Stifter. Ihre Rechtsfähigkeit erlangt die Stiftung mit ihrer behördlichen Anerkennung.