Zuwendungen einer Familienstiftung an ihre Begünstigten: Gibt es gegenüber Behörden bestimmte Meldepflichten?

Antwort:

Zahlt eine Familienstiftung einem begünstigten Mitglied der Stifterfamilie eine Zuwendung aus, ist bei dem für die Besteuerung der Stiftung zuständigen Finanzamt die Kapitalertragsteuer (25%) anzumelden und abzuführen. Bei den meisten Stiftungsbehörden der Länder ist außerdem nach Ablauf des Kalenderjahres eine Jahresabrechnung und ein Tätigkeitsbericht des Stiftungsvorstand einzureichen. Hierin sind die Empfänger und die Höhe der Zuwendungen anzugeben.