Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für familienstiftungsverbundene Kapitalgesellschaften?

Antwort:

Außenfinanzierung - Soll einer stiftungsverbundenen Kapitalgesellschaft zusätzliches Eigenkapital zugeführt werden, bietet sich eine Kapitalerhöhung an. Hierbei werden die Zuzahlungen der Stiftung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt und stehen für Investitionen zur Verfügung.


Alternativ kann die Stiftung auch Fremdkapital zur Verfügung stellen, indem sie der Gesellschaft ein fremdüblich verzinsliches Darlehen zur Verfügung stellt. Auf diese Weise kann die Stiftung ihre freien liquiden Mittel verzinslich in den eigenen Tochtergesellschaften anlegen. Auch Banken können als Darlehensgeber fungieren. Da die Stiftung keine Gesellschafter oder Eigentümer haben kann, bleibt ihr Vermögen von persönlichen Schicksalsschlägen innerhalb der Stifterfamilie unberührt. Diese Eigenschaft als verselbstständigtes Zweckvermögen, das zeitlich gesehen unbegrenzt bestehen kann, macht sie zu einer attraktiven Partnerin für Darlehensgeber.

Innenfinanzierung - Zusätzlich können stiftungsverbundene Gesellschaften auch ihre laufenden Gewinne vortragen oder in die Gewinnrücklage einstellen. Es besteht kein Gebot, das ausschüttungsfähige Eigenkapital jährlich an die Stiftung auszuschütten.