Antwort:
Die Familienstiftung kann die Wegzugsbesteuerung verhindern, da das Stiftungsvermögen einer Familienstiftung mit Sitz in Deutschland dauerhaft dem deutschen Steuerrecht unterliegt.
Dies kann beispielsweise in folgendem Sachverhalt eine erhebliche Steuerentlastung darstellen: Ein Unternehmer vererbt seine Kapitalgesellschaftsanteile an seinen Sohn, der nicht in der EU/EWR wohnt (Wohnsitz im Drittstaat). Allein die Vermögensübertragung auf den Sohn (Erbfall) führt dazu, dass die gesamten stillen Reserven der Gesellschaft besteuert werden, als habe er die Gesellschaftsanteile veräußert. Würde der Sohn im EU/EWR Gebiet wohnen, wäre diese Steuer zumindest zeitlich unbegrenzt und zinslos zu stunden. Die Familienstiftung würde in einem solchen Fall für steuerliche Stabilität sorgen, da es nicht zu einem Wegzug kommen würde.