Antwort:
Die Trennung vom Eigentum und Verantwortung bzw. Unternehmensführung. Die Familienstiftung führt das Unternehmen über einen fachlich qualifizierten Vorstand generationsübergreifend fort.
Die Vermögenssubstanz ist in der Stiftung geschützt. Die Erträge des Vermögens werden – unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge – an die Begünstigten ausgekehrt. Daher können alle Personen durch das Vermögen des Stifters begünstigt werden, die ansonsten bei einer gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt werden würden (bspw. Enkel). Die Familienstiftung sollte daher bereits zu Lebzeiten einen verbindlichen Regelungsmechanismus darstellen, der zum familiären Zusammenhalt durch eine gleichwertige Behandlung der Familienmitglieder beitragen kann. Da sich der Stifter frühzeitig von seinem Eigentum trennt, kann die Stiftungssatzung, solange diese eine faire und auch konsequente Verteilung der Erträge vorsieht, den Grundstein für einen nachhaltigen Familienfrieden bilden.